Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
Definition
Ein Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie (Internist und Kardiologe/Internistin und Kardiologin) ist ein auf internistische Herzerkrankungen spezialisierter Arzt.
Weiterbildungsziel
Das Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Kardiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildungszeit beträgt 72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin und
- 36 Monate Weiterbildung in Kardiologie, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung absolviert werden können.
Es können weiterhin bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.
Weiterbildungsinhalt
Ziel der Weiterbildung ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Inhalten der Basisweiterbildung
- der Erkennung sowie konservativen und interventionellen Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße, des Perikards
- Beratung und Führung von Herz- Kreislaufpatienten in der Rehabilitation sowie ihre sozialmedizinische Beurteilung hinsichtlich beruflicher Belastbarkeit
- der Durchführung und Beurteilung diagnostischer Herzkatheteruntersuchungen
- der Mitwirkung und Beurteilung therapeutischer Koronarinterventionen (z. B. PTCA, Stentimplantationen, Atherektomie, Rotablation, Brachytherapie)
- der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronarangiographien
- der Beurteilung von Valvuloplastien und interventionellen Therapien von erworbenen und kongenitalen Erkrankungen des Herzens und der herznahen Venen
- der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen Therapie einschließlich Defibrillation
- der Schrittmachertherapie und -nachsorge
- der Indikationsstellung und Nachsorge von Kardioverter-Defibrillatoren und Ablationen zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen
- der interdisziplinären Indikationsstellung und Beurteilung nuklearmedizinischer Untersuchungen sowie chirurgischer Behandlungsverfahren
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie und Echokontrastuntersuchung sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens, der herznahen Venen
- transoesophageale Echokardiographie
- Rechtsherzkatheteruntersuchungen gegebenenfalls einschließlich Belastung
- Spiro-Ergometrie
- Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazugehörigen Linksherz-Angiokardiographien und Koronarangiographien
- Langzeituntersuchungsverfahren, z. B. ST-Segmentanalysen, Herzfrequenzvariabilität, Spätpotentiale
- Applikation von Schrittmachersonden
- Schrittmacherkontrollen
- Kontrollen von internen Cardiovertern bzw. Defibrillatoren