Bovine Virusdiarrhö (Rind)
Synonyme: BVD, bovine Virusdiarrhoe
Definition
Die bovine Virusdiarrhö, kurz BVD, ist eine viral bedingte Infektionskrankheit bei Wiederkäuern, die vorwiegend bei Rindern auftritt und zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gezählt wird.
BVD gehört zu den weltweit wirtschaftlich bedeutendsten Infektionskrankheiten des Rindes.
Erreger
Auslöser ist das das Bovine-Virusdiarrhö-Virus (BVDV). Das Virus gehört zur Gattung Pestivirus innerhalb der Familie der Flaviviridae und ist eng mit dem Virus der klassischen Schweinepest (Klassisches-Schweinepest-Virus) verwandt.
Es können verschiedene Genotypen des Virus unterschieden werden (BVDV-1 und BVDV-2). Innerhalb der Virenstämme können sowohl zytopathogene (cp) als auch nicht-zythopathogene (ncp) Biotypen differenziert werden.
Epidemiologie
Die bovine Virusdiarrhö ist weltweit verbreitet und kann Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer betreffen.
Die kontinuierliche und erfolgreiche Bekämpfung der bovinen Virusdiarrhö ab dem Jahr 2006 führte dazu, dass in den letzten Jahren die der BVD-Verordnung unterliegenden Betrieben in Österreich fast vollständig amtlich anerkannt frei von der Tierseuche sind.[1] 2018 und 2019 konnten keine Neuausbrüche festgestellt werden.
Pathogenese
Die Übertragung der Viren erfolgt hauptsächlich über persistent infizierte Tiere (PI-Tiere). Sie stellen die wichtigste Infektionswelle dar und können einen seuchenhaften Krankheitsverlauf in einem Bestand verursachen.
Die Entstehung eines PI-Tieres erfolgt durch die Infektion eines noch ungeborenen Kalbes über das Muttertier zwischen dem 40. und 120. Trächtigkeitstag. In diesem Zeitraum ist das Immunsystem des Fetus noch nicht vollständig ausgebildet, sodass eine Immuntoleranz gegenüber dem Virus entsteht. Diese Tiere bleiben zeitlebens infiziert und scheiden dadurch das Virus in großen Mengen über sämtliche Körperexkrete und -sekrete aus.
Gesunde Rinder infizieren sich durch die oronasale Aufnahme der Erreger (z.B. über kotverschmutztes Futter). Die Virusvermehrung findet in Tonsillen und Lymphknoten statt. Es folgt eine ausgeprägte Virämie, wobei die Erreger einen besonderen Tropismus für Zellen des Immunsystems aufweisen.
Infiziert sich ein PI-Tier mit einem antigenetisch identischen oder sehr ähnlichen, jedoch zythopathogenen Biotyp von BVDV, entwickelt sich aufgrund der Superinfektion die stets tödlich verlaufende Mucosal disease (MD).
Klinik
Der Großteil aller Infektionen mit BVD-Viren verläuft asymptomatisch. Mögliche Symptome sind Durchfall, Fieber, Schleimhauterosionen, Inappetenz, reduzierte Milchleistung, Erkrankungen des Respirationstrakts und Fruchtbarkeitsstörungen.
Bei trächtigen Tieren kann es zum Verkalben (Abort) kommen oder sie gebähren missgebildete und/oder lebensschwache Kälber.
Differenzialdiagnosen
Diagnose
Die Verdachtsdiagnose ist anhand des klinischen Bildes zu stellen.
Der direkte Erregernachweis (Nachweis von Virus, Antigen oder spezifischen RNA-Sequenzen) erfolgt aus Blutproben, Schleimhautbioptaten, Nasentupferproben und Kot. Die Diagnose wird dann mittels ELISA, Immunhistochemie oder PCR gesichert. Alternativ können auch Antikörper nachgewiesen werden (Virusneutralisationstest, ELISA).
Durch maternale Antikörper können BVD-Viren im Blut junger Kälber maskiert werden, weshalb eine frühzeitige Erkennung nicht möglich ist. Diese diagnostische Lücke spielt bei der Untersuchung von Gewebeproben keine Rolle, sodass auch diese Tiere erfasst werden können. Hierfür werden die beim Setzen der Ohrmarke anfallenden Geweben auf BVD-Viren untersucht, mit dem Ziel, bereits infizierte neugeborene Kälber zu detektieren.
Therapie
Die bovine Virusdiarrhö ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die nicht behandelt werden darf. Die Bekämpfung zielt darauf ab, PI-Tiere zu erkennen und aus dem Bestand zu entfernen.
Rechtliches
Die bovine Virusdiarrhöe ist in Österreich gemäß BVD-Verordnung anzeigepflichtig.[2]
Quellen
- ↑ RIS-Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für BVD-Verordnung 2007 (abgerufen am 11.03.2021)
- ↑ RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für BVD-Verordnung 2007 (abgerufen am 11.03.2021)