1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Synonyme: M1, 1. Staatsexamen Medizin, Physikum
Definition
Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, kurz M1, ist das erste Staatsexamen im Medizinstudium. Er erfolgt nach dem Abschluss des vorklinischen Abschnittes.
Hintergrund
Voraussetzung zur Teilnahme sind mindestens vier Semester Studium im vorklinischen Abschnitt und das Bestehen aller Scheine der Vorklinik inklusive Wahlfach. Das erfolgreiche Bestehen der 1. Ärztlichen Prüfung ist die Voraussetzung für die Aufnahme in den klinischen Abschnitt des Studiums, welcher wiederum mit dem 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, endet.
Die Prüfungsbedingungen für den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind in Deutschland in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Die Prüfung findet immer nach einer Regelstudienzeit von vier Semestern statt und besteht aus einem schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüfungsinhalte werden durch den Gegenstandskatalog für den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (GK1) definiert.
Ablauf
Anmeldung zur Prüfung
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, muss sich jeder Studierende beim jeweiligen Landesprüfungsamt anmelden. Das zuständige Landesprüfungsamt ist zumeist im gleichen Bundesland wie die jeweilige Universität (Ausnahme: Thüringen), an der man immatrikuliert ist. Um sich für die Prüfung anmelden zu können, müssen beim Landesprüfungsamt folgende Unterlagen im Original oder in amtlich geglaubigter Kopie vorgelegt werden:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Stammdatenblätter beziehungsweise die Studienbescheinigungen, welche eine Studienzeit von mindestens vier Semestern bestätigen
- Bescheinigung über den Kenntniserwerb in Erster Hilfe
- Bescheinigung(en) über das Ableisten des 3-monatigen Krankenpflegedienstes. Auf den Krankenpflegedienst können krankenpflegerische Tätigkeiten beispielsweise im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes oder der Abschluss einer bestimmten Berufsausbildung (z.B. Hebamme oder Rettungsassistent) angerechnet werden.
- Abiturzeugnis
- Alle geforderten Scheine der Vorklinik inklusive Wahlfach
Nach Anmeldung beim Landesprüfungsamt erhält man eine Bestätigung zur Anmeldung, im weiteren Verlauf eine Ladung. Diese ist entweder persönlich abzuholen oder kann an den Wohnort zugeschickt werden. In der Einladung stehen der Termin und der Prüfungsort für den schriftlichen Teil und der Termin und die jeweiligen Prüfer für den mündlichen Termin.
Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil wird in Form einer deutschlandweit einheitlichen Prüfung durchgeführt, dies bedeutet, dass an jeder Universität die schriftliche Prüfung am gleichen Tag erfolgt und auch die Prüfung selbst an jeder Universität exakt die gleiche schriftliche Prüfung ist. Die schriftliche Prüfung wird vom IMPP organisiert und auch überwacht. Er besteht aus 320 Multiple-Choice-Fragen, die sich aus folgenden Fächern zusammensetzen:
- Anatomie und Biologie (100 Fragen)
- Physiologie und Physik (80 Fragen)
- Chemie und Biochemie (80 Fragen)
- Psychologie und Soziologie (60 Fragen)
Die Prüfung findet an zwei Tagen statt, an denen die Studenten jeweils vier Stunden Zeit für das Durcharbeiten und die Beantwortung von jeweils 160 Fragen haben. Am ersten Tag werden die Fächer Physik, Physiologie, Chemie und Biochemie geprüft. Am zweiten Tag werden jeweils die Fächer Anatomie, Biologie, Soziologie und Psychologie geprüft. Die Bestehensgrenze liegt bei zirka 60 %, also bei 320 Fragen liegt die Bestehensgrenze ungefähr bei 192 Fragen, welche korrekt beantwortet werden müssen.
Mündlicher Teil
Auf den schriftlichen Teil folgt die mündliche Prüfung. Der mündliche Teil umfasst nach der neuen Approbationsordnung die Fächer Anatomie, Physiologie und Biochemie. Es gibt mittlerweile keine Möglichkeit mehr, die mündliche Prüfung in Soziologie/ Psychologie zu absolvieren, da dieses Fach noch Bestandteil der alten Approbationsordnung war. Der mündliche Teil wird von den jeweiligen Dozenten der jeweiligen Fachbereiche der Universität abgehalten, an welcher der Medizinstudent immatrikuliert ist. Die mündliche Prüfung kann maximal in einer Vierergruppe stattfinden und besteht aus einem etwa 15- bis 20-minütigen Prüfungsgespräch pro Fach mit dem jeweiligen Dozenten. Die mündliche Prüfung beginnt meist mit einem Vortermin und einer praktischen Aufgabe, mit der sich die Studierenden 30 Minuten lang beschäftigen können. Je nach Fach und Dozent kann es sich hierbei bspw. um histologische Präparate (Anatomie), Stoffwechselwege/Erkrankungen/Fallbeispiele (Biochemie) oder Diagramme/Erkrankungen/Fallbeispiele (Physiologie) handeln. Danach beginnt die eigentliche mündliche Prüfung. Welches Fach zuerst geprüft wird, ist von Universität zu Universität verschieden. Die Prüfung kann abhängig von der Anzahl der Prüflinge und den einzelnen Prüfungsgesprächen zwischen einer und vier Stunden dauern.
Zusätzliche Informationen
Der schriftliche und mündliche Teil können separat bestanden werden. Wer also den schriftlichen Teil beim ersten Versuch nicht besteht, kann den mündlichen bestehen und muss im nächsten Anlauf nur noch die schriftliche Prüfung nachholen. Insgesamt können jeweils der schriftliche und der mündliche Teil nur dreimal absolviert werden. Bei Nichtbestehen nach dem dritten Versuch ist der betroffenen Student deutschlandweit für das Medizinstudium gesperrt und darf die erste ärztliche Prüfung nicht mehr wiederholen. Auch wenn der Student nochmal an einer anderen Universität in Deutschland das Studium beginnt und alle Scheine nochmal neu absolviert, ist diese Sperre gültig. Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung trägt zu einem Drittel, der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung zu zwei Dritteln zur späteren Examensgesamtnote bei.
Literatur
- ÄApprO 2002 - Approbationsordnung für Ärzte, abgerufen am 10.09.2021
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Studienverlauf: Vorklinik | Pflegepraktikum | 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Klinischer Abschnitt | Famulatur | 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Praktisches Jahr | 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | Approbation | Promotion
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