Organspende
Englisch: organ donation
Definition
Als Organspende bezeichnet man die Zurverfügungstellung von Organen zur Transplantation. Meistens werden Organe nach dem Tod (siehe Hirntod) entnommen, um sie einem anderen Patienten zu transplantieren. In einigen wenigen Fällen ist jedoch auch eine Lebendspende von Organen möglich.
Transplantierbare Organe und Gewebe
Die Liste der möglichen transplantierbaren Organe und Gewebe ist länger als viele Laien denken. Heute können nicht nur große innere Organe, sondern auch viele Gewebe transplantiert werden. Unterschieden werden postmortale Spende und Lebendspende (z.B. durch Angehörige).
Postmortale Organspende
Sofern eine effiziente organprotektive Intensivtherapie erfolgt, können folgende Organe nach eingetretenem Hirntod mit erhaltener Kreislauf- und Lungenfunktion zur Transplantation entnommen werden:
Postmortale Gewebespende
Transplantable Gewebe können auch zeitnah nach dem biologischen Tod entnommen werden. Sie werden unter Laborbedingungen aufbereitet und können zum Teil jahrelang in Gewebebanken vorgehalten werden. Dazu gehören:
- Blutgefäße
- Gehörknöchelchen
- Haut
- Herzklappen
- Hornhaut der Augen
- Knochengewebe
- Knorpelgewebe
- Sehnen
- Teile der Hirnhaut
Lebendspende
Eine Lebendspende ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Aus ethischen Gründen kann nur Gewebe von paarig angelegten Organen oder mit einer hohen Regenerationsfähigkeit transplantiert werden. Eine Lebendspende kann nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Mögliche Gewebe bzw. Organe für eine Lebendspende sind:
Ablauf der postmortalen Organtransplantation
Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland alle postmortalen Organtransplantationen von der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) koordiniert. Die DSO gibt verbindliche Leitlinien zum Ablauf der Transplantation heraus und ist ihrerseits an Eurotransplant angeschlossen, ein Netzwerk mehrerer europäischer Staaten zur zentralen Koordination von Organvermittlungen.
Sofern bei einem Patienten ein Hirntodverdacht vorliegt, muss dieser an die DSO gemeldet werden - unabhängig davon, ob eine Zustimmung zur Organspende des Patienten zu Lebzeiten vorliegt. Es folgt die standardisierte Hirntoddiagnostik. Liegt der Hirntod vor, wird die organprotektive Intensivtherapie eingeleitet und die Feststellung an die DSO übermittelt. Bei unnatürlicher Todesursache muss die zuständige Staatsanwaltschaft eine Freigabe zur eventuellen Organspende geben.
Es folgt ein Aufklärungsgespräch mit den Angehörigen, welches eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen für oder gegen eine Spende erreichen soll. Dieses Gespräch wird von einem Koordinator der DSO oder einem autorisierten Arzt des behandelnden Krankenhauses durchgeführt und findet auch bei schriftlich vorliegender Organspendebereitschaft statt.
Liegt die Zustimmung vor, werden die vollständigen medizinischen Daten des Spenders, inklusive des HLA-Status, von der DSO an Eurotransplant übermittelt. Diese weist die Organe nach bestimmten Kriterien einem Empfänger zu. Nachfolgend findet die Organentnahme statt, wofür Entnahmeteams von zertifizierten Transplantationszentren angefordert werden. Im Falle von Herz und Lunge entnehmen ausschließlich Teams des Empfängerkrankenhauses, welche gegebenenfalls individuell eingeflogen werden müssen. Auch die übrigen Organe werden zügig zu den Empfängern transportiert. Dabei gelten für alle Organe unterschiedliche zeitliche Fristen, bis die Implantation erfolgt sein muss.
Der Spender wird nun wie ein regulärer Toter im Krankenhaus versorgt.
Transplantationsrecht
...in Deutschland
Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 des Transplantationsgesetzes dürfen in Deutschland Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einer Organspende zustimmen. Dies kann z.B. in Form eines Organspendeausweises erfolgen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann einer Organspende explizit widersprochen werden. Das Transplantationsgesetz regelt die Organspende streng und nach festgelegten Kriterien. Bevor die Transplantation vollzogen wird, muss eines der folgenden Kriterien vorliegen:
- Es muss ein Herz-Kreislauf-Stillstand vorliegen, der mind. drei Stunden zurückliegt.
- Beim Organspender muss ein irreversibler Hirntod von mind. zwei Ärzten diagnostiziert werden.
Die Organspende nach dem deutschen Transplantationsgesetz ist im Fall einer Totenspende nur zulässig, wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine entsprechende Zustimmung gegeben hat oder, falls das nicht nachprüfbar ist, ein nächster Verwandter seine Zustimmung gibt. Liegt eine derartige Zustimmung nicht vor, oder ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen unklar, wird in der Regel keine Organentnahme vorgenommen. Kritiker bemängeln, dass durch eine derartige Regelung zu wenig Organspenden bereit stünden, da viele spendebereite Bürger dies nicht zu Lebzeiten dokumentieren.
Seit dem 1. November 2012 sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen verpflichtet, im Rahmen der so genannten Entscheidungsregelung alle Krankenversicherten ab 16 Jahren alle zwei Jahre nach ihrer Einstellung zur postmortalen Organspende zu befragen. Die Angabe kann auf freiwilliger Basis auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Ein ungelöstes Problem ist der gleichzeitige Besitz eines Organspendeausweises und einer Patientenverfügung. Durch eine Patientenverfügung gibt der Verfüger in der Regel an, dass er keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Bei einer Organspende muss jedoch eine gewisse Lebensverlängerung bis zur Organentnahme erfolgen. Der Bundesgerichtshof hat bislang (2024) noch kein Grundsatzurteil gefällt, welche Aussage im Zweifel mehr Gewicht erhält. Die Gerichte entscheiden meist fallabhängig.
Um den Widerspruch aufzulösen, kann man in der Patientenverfügung z.B. folgende Formulierung wählen: "Ich gestatte die Entnahme meiner Organe, wenn sich mein Leben damit nicht um .....Tage verlängert. Sollte die Organspende in diesem Zeitraum nicht vollzogen werden, bitte ich um Umsetzungen meines o.g. Willens."
Seit 03/2024 steht das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Organspende-Register zur Verfügung. Es ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Personen ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende hinterlegen können. Der Eintrag im Register ist kostenlos, freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
...in Österreich
In Österreich gilt im Gegensatz zu Deutschland eine Widerspruchsregelung. Das bedeutet, dass jeder im Falle des Todes automatisch der Organspende eingewilligt hat, es sei denn er hat dem vorher ausdrücklich widersprochen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Staatsbürger (auch Touristen).
Kritiker der Widerspruchsregelung bemängeln, dass zu viele Menschen, die eigentlich nicht bereit sind zu spenden, dies jedoch nicht dokumentieren oder sich in eine entprechende Kartei eintragen lassen, zu unfreiwilligen Spendern werden. Eine Organentnahme ohne Zustimmung würde demnach gegen gegen die Würde des Verstorbenen verstoßen.
...in der Schweiz
In der Schweiz trat das Transplantationsgesetz erst zum 1.7.2007 in Kraft. Davor gab es keine einheitliche Regelung und die Organspenden wurden in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Seit dem Inkraftreten des Gesetzes gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Somit darf eine Organspende nur stattfinden, wenn vor dem Tod eine entsprechende Willensäußerung bestand (am besten schriftlich) oder wenn Angehörige die Entnahme gestatten.
Mangel an Spenderorganen
In den meisten Ländern herrscht ein Mangel an Spenderorganen. In Ländern mit einer Widerspruchsregelung jedoch nicht so stark wie in anderen Ländern. In Deutschland herrscht bereits seit langem ein chronischer Mangel, was zur Folge hat, dass die Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, oft Jahre darauf warten müssen. Viele Menschen sterben während sie auf der Warteliste stehen. Es gibt auch viele Menschen, die zu einer Spende nicht bereit sind. Hierfür kann es unterschiedliche Beweggründe geben. Beispielsweise haben einige Menschen Angst, die Organe könnten vor dem eigentlichen Tod entnommen werden oder aber religiöse Überzeugungen stehen der Spende im Weg.
Organhandel
In Entwicklungs- und Schwellenländern wird mit Organen ein Handel betrieben. Auslösend für die Bereitschaft, Organe zu verkaufen, ist oft eine materielle Notsituation der Betroffenen. Ausländische Patienten mit Bedarf an Spenderorganen und ausreichender Kaufkraft können die Organe gegen Geld erwerben und vor Ort implantieren lassen.
Link
- Organspende-Register, abgerufen am 21.04.2024
Literatur
Deutsche Stiftung Organtransplantation. Leitfaden für die Organspende. Frankfurt/Main, 2012. http://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/DSO_Leitfaden_Organspende_01_2012.pdf
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