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Tod

(Weitergeleitet von Biologischer Tod)

Synonyme: Mors (lateinisch), Exitus (lateinisch)
Englisch: death

1. Definition

Als Tod bezeichnet man den im Anschluss an das Sterben auftretenden Zustand, in dem die Lebensvorgänge eines Bioorganismus weitgehend oder vollständig erloschen sind. Das zugehörige Adjektiv lautet tot.

2. Einteilung

2.1. ...Phasen des Todes

Es werden verschiedene Phasen des Todes unterschieden. Die Ausprägung und der zeitliche Ablauf der Phasen variiert abhängig von der jeweiligen Todesursache bzw. den Todesumständen. Man unterscheidet:

  • Klinischer Tod: Er tritt mit dem Aufhören von Atmung und Herzschlag mit der Option einer Reanimation innerhalb der ersten Minuten ein.
  • Hirntod bzw. Individualtod: Er tritt ein, wenn alle Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind (Hirntod), es mit medizinischen Apparaten jedoch gelingt, die Herz-Kreislauf- und Lungenfunktion langfristig aufrechtzuerhalten. Der Hirntod wird durch den Organtod des Gehirns terminiert und ist damit identisch mit dem Tod des Individuums (Individualtod).
  • Biologischer Tod: Er tritt ein, nachdem alle Organ- und Zellfunktionen irreversibel erloschen sind. Als Folge kommt es zu Totenflecken und Leichenstarre.

Physiologisch und biochemisch gesehen ist der Tod kein punktuelles Ereignis. Zwischen dem lndividualtod und dem Absterben der letzten Zellen gibt es eine Zeitspanne, die als "intermediäres Leben" bezeichnet wird. In ihr lassen sich bestimmte Körperreaktionen noch auslösen. Mit Hilfe von Histaminchlorid kann z.B. nach dem Tod noch eine "Gänsehaut" ausgelöst werden. Bei dem häufig beschriebenen postmortalen "Wachstum" von Haaren und Nägel handelt es sich hingegen um ein Artefakt, das durch die Schrumpfung der Haut verursacht wird.

Die wissenschaftliche Teildisziplin, die sich mit Tod und Sterben beschäftigt, bezeichnet man als Thanatologie.

2.2. ...nach Todesursache

2.3. ...nach Todesumständen

3. Klinik

Um den Tod eindeutig festzustellen, ist eine gründliche Untersuchung des Patienten notwendig, die so genannte Leichenschau. Bei ihr wird vor allem auf die Todeszeichen geachtet. Die rechtliche Dokumentation des Todes erfolgt in Deutschland mit Hilfe der Todesbescheinigung. Bestehen Zweifel an der Todesursache, wird eine zusätzliche Autopsie angeordnet.

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