Mors in tabula
von lateinisch: mors - Tod, tabula - Tisch
Synonym: Exitus in tabula
Definition
Mors in tabula ist der lateinische Ausdruck für den Tod auf dem Operationstisch während eines chirurgischen Eingriffs.
Hintergrund
Todesfälle im Rahmen einer Operation können z.B. aufgrund allgemeiner patienten- und operationsbezogener Risiken auftreten (z.B. multimorbide Patienten während eines komplexen herzchirurgischen Eingriffs) oder in direktem Zusammenhang mit Fehlbehandlungen oder technischen Defekten stehen.
Der hieraus folgenden Konsequenzen hinsichtlich der Leichenschau und Festellung der Todesursache werden kontrovers diskutiert und sind stets vom Einzelfall abhängig. Verstirbt der Patient aufgrund eingriffstypischer Risiken, über die er zuvor aufgeklärt wurde, kann eine natürliche Todesursache vorliegen.[1] Allerdings empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin Todesfälle im Krankenhaus mit unklarer Wechselwirkung zwischen einem Eingriff und einem Grundleiden zumindest als unklar zu qualifizieren.[1] Gibt es Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler ist ein nicht natürlicher Tod zu attestieren. In diesem Fall darf die Leichenschau nicht durch die behandelnden Ärzte erfolgen.[2]
Je nach länderspezifischem Bestattungsgesetz müssen (z.B. in Niedersachsen) bei Todesfällen während eines operativen Eingriffs unabhängig von der Todesursache immer Polizei und Staatsanwaltschaft verständigt werden.[3]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 Schelling, Weis: Leichenschau: Forensische Risiken beim Ausfüllen der Todesbescheinigung. Anästh Intensivmed 2020
- ↑ Hochstein, T.: Rechtsfragen im Krankenhausalltag, 2022
- ↑ Evans, J.: Totenscheine haben Tücken. Pharmazeutische Zeitung, 2025
Literatur
- Hammer U, Büttner A: Leichenschau. Differenzialdiagnostik häufiger Befunde. Schattauer, Stuttgart, 2014