Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
Definition
Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin, kurz DGRM, ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft für Rechtsmedizin in Deutschland. Sie fördert Forschung, Lehre und praxisbezogene Standards in allen Bereichen der Rechtsmedizin, darunter forensische Pathologie, Toxikologie, klinische Rechtsmedizin und Gerichtsgutachten.
Hintergrund
Die DGRM wurde 1904 gegründet, um die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Rechtsmedizin in Deutschland zu unterstützen, die Qualität forensischer Untersuchungen zu sichern und die Ausbildung im Fachgebiet zu standardisieren. Sie tritt zudem als Ansprechpartner für Politik, Behörden und Öffentlichkeit auf, insbesondere bei Fragen zu Leichenschau, Todesursachenklärung, forensischer Toxikologie, Gewalt- und Sexualdelikten sowie Verkehrsunfällen.
Aufgaben
- Förderung der Forschung und wissenschaftlichen Publikationen in der Rechtsmedizin
- Standardisierung der Ausbildung und Weiterbildung von Fachärzte für Rechtsmedizin
- Erarbeitung von Leitlinien und fachlichen Stellungnahmen in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften (z. B. AWMF-Leitlinien)
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Gerichten und anderen medizinischen Fachgesellschaften
- Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Fragen der Rechtsmedizin