Obduktion
(Weitergeleitet von Autopsie)
Synonyme: Sektion, Autopsie, Leichenschau, Nekroskopie, Nekropsie
Englisch: autopsy
Definition
Eine Obduktion ist die Eröffnung eines menschlichen Leichnams zur Feststellung der Todesursachen.
Einteilung
Man unterscheidet:
- klinische Obduktion: zur genaueren Abklärung einer Todesursache und zur Qualitätssicherung. Diese erfordert die Einwilligung der Angehörigen oder des Betroffenen zu Lebzeiten.
- gerichtliche Obduktion: bei Verdacht auf fremde Beteiligung am Tod oder bei unklarer Todesursache. Diese erfordert eine gerichtliche Anordnung (nach §87 Strafprozessordnung). Die gerichtliche Obduktion wird unter richterlicher Aufsicht von zwei Ärzten durchgeführt, von denen einer Gerichtsmediziner sein muss.
- anatomische Obduktion: dient in der Regel nicht der Feststellung der Todesursache, sondern der Obduktion des Leichnames zu Ausbildungs- oder wissenschaftlichen Zwecken. Eine anatomische Obduktion kann nur nach testamentarischer Verfügung des Verstorbenen durchgeführt werden.
Seltenere Typen der Obduktion sind Obduktionen nach dem Infektionsschutzgesetz (Seuchenobduktion) oder die Versicherungsobduktion.
Fachgebiete:
Rechtsmedizin
Du musst angemeldet sein,
um diese Funktion zu nutzen.
um diese Funktion zu nutzen.