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Rechtsmedizin

(Weitergeleitet von Gerichtsmedizin)

Synonyme: Gerichtsmedizin, forensische Medizin
Englisch: legal medicine, medical jurisprudence

1. Definition

Die Rechtsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit der Anwendung medizinisch-wissenschaftlicher Kenntnisse zur Klärung von Rechtsfragen und mit der Vermittlung arztrechtlichen und ethischen Wissens für Ärzte befasst.

2. Teilgebiete

Die Rechtsmedizin ist in eine Reihe von Teilgebieten gegliedert, in denen spezielle Themenkomplexe behandelt werden:

Im Medizinrecht werden auch gutachterliche Tätigkeitsbereiche und Behandlungsfehler als Themen behandelt.

3. Facharztweiterbildung

Seit 1976 gibt es den Facharzt für Rechtsmedizin (alt: Gerichtsmediziner) mit einer Weiterbildungsdauer von mindestens vier Jahren in einem rechtsmedizinischen Institut. Zusätzlich müssen jeweils ein halbes Jahr Praxis in der Pathologie und der Psychiatrie absolviert werden. Zudem können 6 Monate in weiteren Fachgebieten (u.a. Pathologie, Anatomie, öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie, (forensische) Psychiatrie) angerechnet werden.

4. Literatur

Stichworte: Fachgebiet
Fachgebiete: Rechtsmedizin

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Letzter Edit:
21.03.2024, 09:12
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Nutzung: BY-NC-SA
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