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Organhandel

1. Definition

Unter Organhandel versteht man den kommerziellen Verkauf von Organen zum Zweck der Transplantation. In der meisten Ländern ist Organhandel gesetzlich verboten und stellt eine Straftat dar.

2. Hintergründe

Von der WHO, vom Europarat und vom Weltärztebund wird der Organhandel geächtet. Nach dem Transplantationsgesetz werden in Deutschland entsprechende Handlungen mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet. Gleiches gilt auch für den Empfänger des Organs. Sofern deutsche Staatsbürger im Ausland am Organhandel beteiligt sind, gilt diese Vorschrift ebenfalls. Die entstandenen Kosten dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Fachgebiete: Terminologie

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Fabian Geßner
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
29.09.2014, 21:11
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