Synonym: Verpflanzung, Übertragung
Mit dem Begriff Transplantation bezeichnet man die Übertragung bzw. Verpflanzung von lebenden Zellen, Geweben, Organen oder Organteilen von einem Spender (Donor) zu einem Empfänger (Host).
Das am 01.12.1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz regelt in Deutschland die juristische Seite der Organtransplantation. Rechtlich erlaubt sind Organentnahmen von Verstorbenen (postmortale Transplantation) und von lebenden Personen (Lebendspende). Der Organhandel, d.h. die Bezahlung des Spenders oder dessen Angehöriger, ist gesetzlich verboten. Transplantationen werden nur in zertifizierten Transplantationszentren durchgeführt.
1. Unmittelbar postoperative Phase
CAVE: hyperakute Transplantatabstoßung und frühe akute Transplantatabstoßung
2. Frühe Phase: Die ersten Monate nach der Transplantation
CAVE: akute Transplantatabstoßung
3. Späte Phase: Gesamte Funktionsdauer des Transplantats
Tags: Organ, Organspende, Transplantation
Fachgebiete: Transplantationsmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 15. Januar 2008 um 19:16 Uhr bearbeitet.
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