Lebendspende
Synonym: Lebendorganspende
Englisch: living(organ) donation
Definition
Eine Lebendspende ist die Übertragung (Transplantation)
- eines paarig angelegten Organs (z.B. Niere) oder
- eines Teiles eines unpaarigen Organs (z.B. Leber) oder
- eines Gewebes (z.B. Knochenmark)
von einem lebenden Organspender auf einen Empfänger. Lebendspenden sind ethisch nur vertretbar, wenn durch die Entnahme keine wesentlichen Funktionseinbußen für den Spender zu erwarten sind. Die Lebendspende ist in bestimmten Fällen eine Alternative zur postmortalen Transplantation.
Motivation für die Lebendspende
In der Regel verbessert eine Transplantation die Lebensqualität des Empfängers deutlich und sollte deshalb so früh wie möglich erfolgen. Das wichtigste Argument für die Lebendspende ist daher der ausgeprägte Mangel an Organen Verstorbener. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere in Deutschland beträgt ca. 6 Jahre. Eine Lebendspende bietet zudem eine bessere Organqualität als Leichen-Organe. Dadurch kommt es zu einer länger erhaltenen Organfunktion nach der Implantation.
Risiken für den Spender
- Allgemeine Operationsrisiken
- Schmerzen
- Operationsnarbe
- evtl. Begünstigung einer renalen Hypertonie sowie eines Proteinverlust-Syndroms (noch nicht endgültig geklärt).
- Im Fall des Verlustes der verbliebenen Niere sofortige Dialysepflicht.
- Lohnausfall
Wenn der Spender erwerbstätig ist, kommt die Krankenkasse des Empfängers für den Verdienstausfall auf.
Finanzierung
Die Kosten der Organentnahme sowie -implantation trägt die Krankenkasse des Empfängers. Personen, die Blut, Gewebe oder Organe spenden, sind nach §2 Abs. 1 Ziff. 12b SGB VII gesetzlich unfallversichert und werden bei allen mit der Organspende ursächlich in Verbindung stehenden Schadensfällen entschädigt.
Eignung zur Lebendspende
- Die Blutgruppen von Empfänger und Spender müssen kompatibel sein, wobei der Rhesusfaktor keine Rolle spielt.
- Die HLA-Merkmale von Spender und Empfänger müssen möglichst gut übereinstimmen, um eine Transplantatabstoßung zu verhindern.
- Genauso wie bei der postmortalen Organspende müssen die Patienten nach der Lebendorganspende postoperativ unter Immunsuppression stehen.
- Der Spender muss vollkommen gesund sein.
Juristischer Hintergrund
Nach §8 des Transplantationsgesetzes gelten folgende Bedingungen für die Lebendspende:
- Der Spender muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
- Es muss nach einer umfassenden Aufklärung durch den Arzt eine schriftlich fixierte Einwilligung vorliegen.
- Der Spender muss durch einen Arzt umfassend untersucht, für gesund befunden und nicht über das allgemeine Operationsrisiko hinaus durch die Organentnahme gefährdet werden.
- Durch die Organspende wird das Leben des Patienten erhalten, eine schwerwiegende Erkrankung geheilt, deren Verschlimmerung verhindert oder die Beschwerden gelindert.
- Es darf zum Zeitpunkt der Transplantation kein geeignetes Spenderorgan aus einer postmortalen Transplantation zur Verfügung stehen!
- Der Spender muss mit dem Empfänger verwandt sein oder "offenkundig in besonderer persönlicher Verbundenheit" stehen.
§17 des Transplantationsgesetzes verbietet darüber hinaus eine materielle oder finanzielle Entschädigung des Spenders, um einen Organhandel zu verhindern.