Auxiliäre Transplantation
Definition
Bei der auxiliären Transplantation handelt es sich um eine Übertragung (Transplantation) von lebenden Zellen, Geweben, Organen oder Organteilen, um das erkrankte Organ des Emfängers in seiner Funktion zu unterstützen. Das erkrankte Organ wird hierbei nicht entfernt, sondern in situ belassen!
Anwendung
- Pankreastransplantation bei Diabetes mellitus mit absolutem Insulinmangel (häufig im Rahmen einer Nierentransplantation bei diabetischer Nepropathie)
Noch im Stadium der Erprobung sind:
- isolierte Inselzellentransplantation bei Diabetes mellitus Typ 1
- fetales Gewebe bei Morbus Parkinson
Fachgebiete:
Transplantationsmedizin
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