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Brentuximab Vedotin (Hodgkin-Lymphom mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko) – | Brentuximab Vedotin (Hodgkin-Lymphom mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko) – | ||
Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V, abgerufen am 16.8.2018</ref> | Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V, abgerufen am 16.8.2018</ref> |
Version vom 16. August 2018, 19:20 Uhr
Handelsname: Adcetris®
Definition
Brentuximab-Vedotin ist ein Immunkonjugat, das zur Behandliung des Hodgkin-Lymphoms und des anaplastisch-großzelligen Lymphoms (ALCL) eingesetzt wird. Es zählt zu den so genannten bewaffneten Antikörpern.
Chemie
Brentuximab ist ein chimärer monoklonaler Antikörper des Subtyps IgG1, der an das Oberflächenantigen CD30 bindet. Mithilfe von Maleimid-Gruppen, Peptidlinkern und Paraaminobenzylcarbamat als Spacer sind an ihn kovalent 3 bis 5 Einheiten des Zytostatikums Monomethyl Auristatin E gebunden. Der Peptidlinker bindet das Zytostatikum stabil an den Antikörper, so dass dessen zytotoxische Wirkung systemisch nicht zum Tragen kommt.
Biochemie
CD30, auch bekannt als TNFRSF8, ist ein Membranprotein, das zur Familie der TNF-Rezeptoren gehört und als Tumormarker dient. Es wird von aktivierten, aber nicht von ruhenden T- und B-Zellen exprimiert. Das Oberflächenantigen wird beim anaplastisch-großzelligen Lymphom und beim Hogkin-Lymphom verstärkt von den Tumorzellen exprimiert.
Wirkmechanismus
Mit der Bindung von Brentuximab-Vedotin an CD30 auf der Zelloberfläche der Tumorzellen wird ein Antigen-Antikörper-Komplex gebildet, der von der Zelle per Endozytose aufgenommen wird. Intrazellulär wird die Zytotoxinkomponente in den Lysosomen durch enzymatische Abspaltung vom Antikörper abgetrennt. Dabei spaltet Cathepsin das Immunkonjugat am Peptidlinker. Das freigesetzte Monomethyl Auristatin E blockiert in der Tumorzelle die Polymerisation von Tubulin und führt so zum Arrest der Zelle in der G2/M-Phase und schließlich zur Apoptose.
Indikationen
Brentuximab-Vedotin ist ein Arzneistoff für die Zweitlinientherapie.
- Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem CD30+ Hodgkin-Lymphom nach einer autologen Stammzelltransplantation (ASCT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, wenn eine ASCT oder eine Kombinationschemotherapie nicht als Behandlungsoption in Frage kommt
- Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem systemischen anaplastisch-großzelligen Lymphom (sALCL)
- Behandlung erwachsener Patienten mit CD30+ kutanem T-Zell- Lymphom (CTCL) nach mindestens einer vorangegangenen systemischen Behandlung
Darreichungsform
- Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Nebenwirkungen
Folgende Nebenwirkungen treten sehr häufig (≥ 1/10) auf:[1]
- Atemwege: Infektionen der oberen Atemwege, Husten, Dyspnoe
- Blutbildendes System: Neutropenie
- Nervensystem: Periphere Neuropathie (sensorisch und/oder motorisch)
- Gastrointestinaltrakt: Nausea, Erbrechen, Diarrhö, Obstipation, Bauchschmerzen
- Haut: Exanthem, Pruritus
- Bewegungsgapparat: Myalgie, Arthralgie
- Allgemein: Müdigkeit, Fieber, Gewichtsverlust, Infusionsreaktion
Nutzenbewertung
Auf der Grundlage der Nutzenbewertung des Arzneistoffs durch das IQWiG wurde der Zusatznutzen von Brentuximab-Vedotin durch den G-BA als "nicht quantifizierbar" eingestuft.[2]
Kosten
Die Jahrestherapiekosten pro Patient betragen rund 189.000 €.[3]
Quellen
- ↑ EMA-Zulassungsunterlagen: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, Anhang 1, abgerufen am 16.8.2018
- ↑ Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Brentuximab Vedotin (neues Anwendungsgebiet: CD30+ Hodgkin-Lymphom mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko) vom: 19.01.2017, BAnz AT 08.02.2017 B5
- ↑ IQWiG-Berichte – Nr. 455 Brentuximab Vedotin (Hodgkin-Lymphom mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko) – Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V, abgerufen am 16.8.2018