Zusatzweiterbildung Geriatrie
Definition
Die Zusatzweiterbildung Geriatrie stärkt die ärztliche Qualifikation zur Versorgung von Menschen im höheren Lebensalter. Sie ergänzt bestehende Facharztkompetenzen, ist jedoch kein eigenständiges Fachgebiet. Im Zentrum steht die interdisziplinäre Behandlung multimorbider Patienten mit dem Ziel, Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten.
Hintergrund
Der demografische Wandel führt zu einem stetig wachsenden Anteil älterer Menschen mit Mehrfacherkrankungen. Dieser letzte Lebensabschnitt ist durch funktionelle Einschränkungen und erhöhte Vulnerabilität gekennzeichnet. Klassische organzentrierte Ansätze sind häufig unzureichend. Die Geriatrie begegnet dem mit einem syndromorientierten Konzept, das typische geriatrische Probleme wie Sturz, Delir, Demenz, Inkontinenz, Frailty und Polypharmazie adressiert.
Wichtige Diagnoseinstrumente sind geriatrische Assessments zur Erfassung von Mobilität, Kognition, emotionalem Status, Selbsthilfefähigkeit und sozialen Ressourcen. Die Therapieplanung erfolgt unter Einbeziehung von Pflege- und Sozialdiensten.
Weiterbildung
Grundlage ist die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sowie die Regelungen der Landesärztekammern. Voraussetzung ist meist ein Facharzttitel (z.B. Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Neurologie, Psychiatrie). Die Weiterbildung erfolgt in zugelassenen geriatrischen Einrichtungen und umfasst u. a. Altersphysiologie, geriatrische Syndrome, Pharmakotherapie, Assessment, Rehabilitation, Ethik sowie sektorenübergreifende Versorgung.
Literatur
- Bundesärztekammer: Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO), aktuelle Fassung, abgerufen am 20.01.2026
- Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG): Informationen zur geriatrischen Weiterbildung und Versorgung, abgerufen am 20.01.2026