Tasimelteon
Handelsname: Hetlioz®
Englisch: tasimelteone
Definition
Tasimelteon ist ein Hypnotikum, das zur Behandlung von Schlaf-Wach-Störungen mit Abweichungen vom 24-Stunden-Rhythmus bei völlig blinden Erwachsenen ohne Lichtwahrnehmung eingesetzt wird. Es handelt sich um einen Melatoninrezeptor-Agonisten. Tasimelteon ist als Orphan Drug eingestuft.
Chemie
Tasimelteon ist ein Benzofuran-Derivat, in dessen Seitenkette ein Amid vorliegt. Somit ähnelt es vom Grundaufbau dem Melatonin, welches ein Indol-Derivat ist, das ebenfalls ein Amid in seiner Seitenkette aufweist. Der Austausch des Indols durch Benzofuran entspricht einem bioisosteren Austausch.
Die Summenformel von Tasimelteon lautet C15H19NO2; das Molekulargewicht beträgt 245,3 g/mol.
Wirkungsweise
Bei völlig blinden Menschen kann es vorkommen, dass der Schlafzyklus nicht mit dem Tag-Nacht-Rhythmus synchron ist. Grund dafür ist, dass blinde Menschen Licht, welches ein wichitger Taktgeber für den Schlaf-Wach-Rhythmus ist, nicht wahrnehmen können.[1]
Tasimelteon bindet selektiv an die Melatonin-Rezeptoren MT1 und MT2. Diese Rezeptoren modulieren die neuronale Aktivität von wachheitsbeeinflussenden Neuronen-Netzwerken und beeinflussen den zirkadianen Rhythmus ("innere Uhr"). In Folge dessen stellt sich ein Gefühl der Ermüdung ein, das die Einschlafphase verkürzt.[2]
Pharmakokinetik
Der maximale Plasmaspiegel wird nach etwa 30 Minuten erreicht; die orale Bioverfügbarkeit beträgt etwa 38%. Die Metabolisierung erfolgt über CYP1A2 und CYP3A4. Die Elimination erfolgt weitestgehend über den Urin.[3]
Indikation
- Anwendung bei blinden Erwachsenen zur Behandlung des Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndroms (Non-24)[3]
Darreichungsform
Darreichungsform ist die Hartkapsel.
Dosierung
Die Dosierung beträgt 20 mg pro Tag, jeden Tag zur gleichen Zeit, eine Stunde vor dem Schlafengehen.[3]
Hinweis: Diese Dosierungsangaben können Fehler enthalten. Ausschlaggebend ist die Dosierungsempfehlung in der Herstellerinformation.
Nebenwirkungen
Folgende Nebenwirkungen sind bekannt:[3]
- Schlafstörungen, Schlaflosigkeit, ungewöhnliche Träume, Alpträume
- Kopfschmerzen, Schläfrigkeit, Schwindel, Dysgeusie
- Tinnitus
- Dyspepsie, Übelkeit, Mundtrockenheit
- Pollakisurie
- Müdigkeit, benebeltes Gefühl im Kopf
- ALAT, ASAT, GGT erhöht
Wechselwirkungen
Folgende Wechselwirkungen sind bekannt:[3]
- starke CYP1A2-Inhibitoren (z.B. Fluvoxamin, Ciprofloxacin, Enoxacim): erhöhen die Wirkung von Tasimelteon
- starke CYP2C19-Inhibitoren (z.B. Omeprazol, Fluvoxamin, Moclobemid): Eine Interaktion wurde nicht eingehend untersucht, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
- starke CYP3A4-Inhibitoren (z.B. Ketoconazol): Die Tasimelteon-Exposition kann sich auf bis zu 50% erhöhen.
- starke CYP3A4-Induktoren (z.B. Rifampicin): verringerte Tasimelteon-Exposition um bis zu 90%
- Rauchen: verringerte Tasimelteon-Exposition, die jedoch nicht klinisch relevant ist
- Betablocker: Die Wirkung von Tasimelteon ist möglicherweise verringert.
Kontraindikation
- Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff
Zulassung
Verordnungshinweis
Tasimelteon unterliegt der Verschreibungspflicht.
Kosten
Die Jahrestherapiekosten pro Patient betragen ungefähr 116.000€ bei etwa 7.000 Patienten.[4]
Nutzenbewertung
Als Orphan Drug gilt der Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.[4] Nach Einschätzung des G-BA bestehen Hinweise auf einen Zusatznutzen von Tasimelteon.[5]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 Tasimelteon in der Pharmazeutischen Zeitung, aufgerufen am 09.02.2019
- ↑ Der Arzneistoff Tasimelteon in der Gelben Liste, aufgerufen am 09.02.2019
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Fachinformation von HETLIOZ® 20 mg Hartkapseln, Gelbe Liste, aufgerufen am 09.02.2019
- ↑ 4,0 4,1 Tasimelteon (Non-24 bei völlig blinden Erwachsenen) - Bewertung gemäß §35a Abs. 1 Satz 10 SGB V, durchgeführt vom IQWiG, aufgerufen am 09.02.2019
- ↑ Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach §35a SGB V sowie Bewertung von Arzneimitteln für seltene Leiden nach §35a Abs. 1 Satz 10 i.V.m. 5.Kapitel §12 Nr. 1 Satz 2 VerfO für den Wirkstoff Tasimelteon, durchgeführt vom G-Ba, aufgerufen am 09.02.2019
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