Postanalytik
Definition
Postanalytik ist ein Begriff aus der Laboratoriumsmedizin. Damit wird der Anteil der Diagnostik nach der Erstellung des Messwertes, d.h. die Befunddarstellung bis zur Rezeption beim Empfänger (normalerweise dem Anforderer der Diagnostik) beschrieben.
Der Teil der Befunderstellung, der vor der eigentlichen Messung Einfluss auf das Ergebnis haben kann, wird als Präanalytik bezeichnet.
Klinische Bedeutung
Die Postanalytik ist eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle. Im einfachsten Fall können Befunde dem falschen Patienten zugeordnet werden oder verloren gehen. Die Darstellung des Befundberichtes in elektronischer Form oder auf Papier kann fehlerhaft sein. Der Empfänger kann aus den Werten falsche Schlüsse ziehen.
Eine weitere Fehlerquelle stellen EDV-Schnittstellen dar. Häufig werden Labordaten vom Laborinformationssystem (LIS) in ein Klinik- oder Praxisinformationssystem übertragen. Dadurch entstehen getrennte Informationskanäle, in denen Abweichungen, auch sinnentstellende, möglich sind.
Nach heutigem Verständnis umfasst die Verantwortung des Labors nicht nur die Richtigkeit der Messwerte, sondern auch die korrekte und verständliche Darstellung. Dies ist in Richtlinien der Bundesärztekammer zur Laboratoriumsdiagnostik detailliert geregelt.[1] Der Einsender ist verpflichtet, den Rücklauf von ihm in Auftrag gegebener Untersuchungen zu kontrollieren.
In einer Studie aus dem Jahre 2009 wurde festgestellt, das von klinisch wichtigen Laborergebnissen 7% den betroffenen Patienten nicht erreichten.[2]
Obwohl der Begriff in der Labormedizin geprägt wurde, können postanalytische Fehler natürlich auch in jedem anderen Bereich der Medizin auftreten, insbesondere in der Pathologie und Radiologie.
Fallbeispiele
- Der Amerikaner Jim Malone glaubte jahrelang, er sei HIV-infiziert, da ein erster HIV-Test 1996 positiv war, der Bestätigungstest aber negativ. Das Ergebnis des Bestätigungstestes wurde ihm aber versehentlich nicht mitgeteilt. Der behandelnde Arzt wurde erst nach 8 Jahren auf den Fehler aufmerksam.
- Aufgrund des Befundes "Anti-HCV: positiv" ging der behandelnde Arzt davon aus, die Patientin habe Hepatitis C. Tatsächlich lag ein Verlauf mit spontaner Ausheilung einer Hepatitis-C-Virus-Infektion vor, der Antikörperbefund war lediglich eine "Serumnarbe". Um eine aktive Hepatitis C zu diagnostizieren, muss auf HCV-RNA im Blut getestet werden.
- Erhöhte D-Dimere bei einem schwer kranken Patienten führten zur Annahme einer Thrombose. D-Dimere können aus verschiedensten Gründen erhöht sein (Traumata, operative Eingriffe, Infekte). Im Hinblick auf Thrombosen ist nur die Ausschlussdiagnose zulässig, d.h. negative D-Dimere: keine Thrombose.
- Bei Tumorpatienten, die in verschiedenen Einrichtungen untersucht und behandelt werden, können Tumormarker eine Verbesserung oder Verschlechterung der Krankheit suggerieren. Die im Verlauf unterschiedlichen Werte kommen aber dadurch zustande, dass die beteiligte Labore mit unterschiedlichen Testsystemen messen, die methodenabhängig eine andere Wertelage haben.
- Aus dieser Bildschirmdarstellung des Freitext-Kommentars in einem "Mouse-over"-Fenster über der Zeile PTT wurde der Schluß gezogen, der Patient habe eine Rivaroxaban-Überdosierung. Der hinter dem Ergebnis für Rivaroxaban angezeigte Referenzwert 20-40 bezog sich aber auf die PTT.
- In einem EDV-System wurde die Retikulozytenzahl in Promille angegeben, in einem anderen in Prozent. Bei der Übertragung wurde die Prozentzahl durch den Schnittstellentreiber automatisch mit 10 multipliziert. Anläßlich eines Updates wurde ein englisches Programm-Modul installiert, das Dezimalpunkte statt Dezimalkomma verwendete. Dadurch erkannte der Schnittstellentreiber den Wert nicht mehr als Zahl, die Multiplikation unterblieb.
- Der hoch auffällige Befund eines PAP-Testes ging auf dem Postweg verloren, das Cervixkarzinom der Patientin wurde dadurch zu spät behandelt. Der Gynäkologe verklagte den Pathologen, dieser hätte die korrekte Befundübermittlung überprüfen müssen. Das Gericht entschied: der Anforderer muss den Rücklauf der von ihm veranlassten Untersuchungen überprüfen, da das Material ja auch auf dem Hinweg verloren gehen kann.
Quellen
- ↑ Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
- ↑ Casalino LP, Dunham D, Chin MH et al.: Frequency of failure to inform patients of clinically significant outpatient test results. Arch Intern Med. 2009 Jun 22;169(12):1123-9. doi: 10.1001/archinternmed.2009.130 PMID 19546413
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