Aflatoxin
Englisch: aflatoxin
Definition
Aflatoxine gehören zu den Mykotoxinen und sind in bestimmten Schimmelpilzarten nachweisbar. Mittlerweile sind knapp 25 Aflatoxine bekannt. Aflatoxin B1 (AFB1) gilt als die giftigste Substanz aus der genannten Gruppe.
Entdeckung
Das erste Mal wurde ein Aflatoxin als Pilzgift in der zu den Schimmelpilzen gehörenden Art Aspergillus flavus nachgewiesen. Bei den Schimmelpilzen kommen mehrere verschiedene Formen von Aflatoxinen vor.
Bekannte Unterarten
Vorkommen
Neben Aspergillus flavus kommen Aflatoxine noch in einer Reihe weiterer verwandter Pilzarten vor. Zusammenfassend sind folgende Pilze zu nennen:
- Aspergillus flavus: Der Pilz kommt insbesondere auf bestimmten Obstsorten und Getreide vor, dessen pflanzeneigenes Immunsystem durch Krankheiten oder ungünstige Umweltfaktoren geschwächt ist.
- Aspergillus parasiticus: Dieser Pilz ist wesentlich seltener und befällt vorwiegend Erdnüsse.
- Aspergillus parvisclerotigenus
- Aspergillus nomius
- Aspergillus toxicarius
Wirkungsmechanismus
Nach der Aufnahme der Aflatoxine in die Leberzelle wandelt sich das Molekül unter Einwirkung des Komplexes Cytochrom P450 sofort in ein hochreaktives Epoxid um. Dieses Epoxid besitzt die Fähigkeit, in den Zellkern der Leberzelle einzudringen und dort unter Addukt-Bildung die DNA zu schädigen und seine karzinogene Wirkung zu entfalten. Teilweise gelingt es dem Hepatozyten, das Toxin wieder aus dem Zellkörper herauszuschleusen. Hierzu wird das Epoxid zunächst in einen löslichen Zustand überführt. Anschließend wird es mithilfe von Transportsystemen, wie dem ATP-verbrauchenden MRP2-Transporter, aus der Zelle herausgeschleust.
Toxikologie
Durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC) wurden Aflatoxine in Gruppe 1 (carcinogenic to humans) eingestuft (zuletzt 2012 bestätigt). Für die Aflatoxine B1 (AFB1) und G1 (AFG1) wurde das kanzerogene Potenzial nachgewiesen. Die Ergebnisse für die Aflatoxine B2 (AFB2) und G2 (AFG2) sind nicht eindeutig.[1] Aflatoxine besitzen genotoxische und mutagene Eigenschaften, sodass sich keine Dosis ohne Wirkung feststellen lässt und dementsprechend keine gesundheitsbasierten Richtwerte (health-based guidance values, HBGVs) abgeleitet werden können.[2]
Aflatoxine wirken stark leberschädigend und können bereits bei geringer, aber regelmäßiger Aufnahme die Gefahr eines Leberzellkarzinoms stark erhöhen. Des Weiteren kann es zu einer akuten Leberdystrophie kommen. Bereits bei Konzentrationen von weit unter 10 µg/kg Körpergewicht entfaltet sich die stark lebertoxische Wirkung des Moleküls. Neben dem Menschen wirkt es sich auch giftig auf alle anderen Säugetiere, Vögel und Fische sowie Amphibien aus. Das extrem giftige Aflatoxin B1 wirkt ab einer Dosierung von 3 bis 10 mg/kg Körpergewicht tödlich – je nach Gesundheitszustand und Gewicht des Organismus. In Tierversuchen konnte nachgewiesen werden, dass bereits eine tägliche Aufnahme von 10 µg/kg Körpergewicht bei Ratten zu einem extremen Anstieg der Krebsrate führt. Insbesondere die B1-Unterart kann somit als ausgesprochen karzinogen eingestuft werden.
Schutzmaßnahmen
Da bereits der Kontakt mit Sporen der Pilze (z.B. bei Arbeiten in Scheunen) zu einer Erhöhung des Krebsrisikos führt (Einatmung der Sporen kann zur Ausbildung eines Bronchialkarzinoms führen), werden gefährdete Produkte sehr engmaschig überwacht. Außerdem wurden in vielen Ländern Grenzwerte für Lebensmittel festgesetzt.
In der Verordnung (EU) 2023/915 wurden Höchstgehalte für Aflatoxine in verschiedenen Lebensmitteln festgelegt. Dabei wird zwischen Aflatoxin B1 und der Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 sowie G2 unterschieden.[3]
Kampfstoff
Im Irak fanden Einheiten über 2.000 Liter Aflatoxine, die als Chemische Waffe eingesetzt werden sollten.
Quelle
- ↑ Aflatoxins. Chemical Agents and Related Occupations. A review of Human Carcinogens. IARC monographs on the evaluation of carcinogenic risks to humans, 2012 100F, 225-248, Abgerufen am 02.07.2024
- ↑ Risk assessment of aflatoxins in food. EFSA Journal 2020, abgerufen am 02.07.2024
- ↑ Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. ABl. L 119 vom 5.5.2023, abgerufen am 02.07.2024
Weblinks
- Mykotoxine in Pflanzendrinks: mehr Daten erforderlich. BfR Stellungnahme 029/2024 am 25.06.2024, abgerufen am 02.07.2024
- Initiale Charakterisierung ausgewählter Pflanzendrinks hinsichtlich ihrer Qualität und mikrobiologischer sowie chemischer Sicherheit. Abschlussbericht MRI Dezember 2023, abgerufen am 02.07.2024