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Pneumokokkenschutzimpfung

Synonym: Pneumokokkenimpfung
Englisch: pneumococcal vaccination

1. Definition

Die Pneumokokkenschutzimpfung ist eine Totimpfung zum Schutz vor Infektionen durch Pneumokokken.

2. Hintergrund

Ziel der Pneumokokkenschutzimpfung ist die Reduktion von invasiven Pneumokokken-Erkrankungen und Pneumonien sowie der indirekte Schutz nicht-geimpfter Bevölkerungsgruppen, indem die Verbreitung des Erregers reduziert wird. Pneumokokken-Erkrankungen gehören zu den häufigsten bakteriellen Atemwegsinfektionen weltweit. Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet.

3. Impfstoffe

Bei der Pneumokokkenschutzimpfung handelt es sich um eine Impfung mit einem polyvalenten Totimpfstoff, der Antigene mehrerer Pneumokokken-Serotypen enthält. Er wird intramuskulär (i.m.) appliziert, bei Gerinnungsstörungen auch subkutan (s.c.). Er ist in verschiedenen Formen verfügbar:

Impfstoffart Name Zulassung Sonstiges
10-valenter Konjugatimpfstoff PCV10, Synflorix® zugelassen im Alter von 6 Wochen bis 5 Jahre wird aktuell (2024) nicht mehr von der STIKO empfohlen
13-valenter Konjugatimpfstoff PCV13, Prevenar 13® zugelassen ab 6 Wochen Bei PCV13 ist von einem guten Impfschutz gegen invasive Verläufe über 3 bis 5 Jahre ab 2 Wochen nach Impfung auszugehen.
15-valenter Konjugatimpfstof PCV15, Vax­neu­van­ce® zugelassen ab 6 Wochen
20-valenter Konjugatimpfstoff PCV20, Prevenar 20® (ehemals Apexxnar) zugelassen ab 6 Wochen
  • Anzahl und Abstand der Impfungen im Kindesalter ist abhängig vom Alter und der Fachinformation zu entnehmen
  • ab 2 Jahren: einmalige Impfung
  • ≥ 6 Jahre Abstand zu PPSV23
  • bislang noch keine STIKO-Empfehlung für die Impfung von Kindern[1]
23-valenter Polysaccharidimpfstoff PPSV23, Pneumovax 23® zugelassen ab 2 Jahren

Im Alter unter 2 Jahren werden ausschließlich Konjugatimpfstoffe eingesetzt, da das Immunsystem noch unreif ist.

4. Impfempfehlung

Aktuell (Stand 2024) werden von der STIKO folgende Pneumokokken-Impfungen empfohlen:[2]

Bei gesunden Menschen ist eine Wiederholungsimpfung nach erfolgter Grundimmunisierung nicht empfohlen, da das Risiko für schwerwiegende Pneumokokkenerkrankungen nach dem Alter von 2 Jahren sehr gering ist.

4.1. Säuglinge

Ziel ist die Impfung aller Kinder bis zum Alter von 24 Monaten mit einem Konjugatimpfstoff

  • Grundimmunisierung:
    • Reifgeborene < 12 Monate: 2+1-Schema (= ab 2 Monaten erst 2 Impfstoffdosen Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (PCV13 oder PCV15) im Abstand von 8 Wochen, dann eine weitere Impfstoffdosis im Alter von 11 Monaten (Mindestabstand 6 Monate))
    • Frühgeborene: 3+1-Schema (= ab einem chronologischen Alter von 2 Monaten 3 Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen, dann eine weitere Impfstoffdosis im Alter von 11 Monaten (Mindestabstand 6 Monate))
  • Nachholimpfung: nicht geimpfte Säuglinge von 12 bis 24 Monate erhalten 2 Impfstoffdosen im Abstand von min. 8 Wochen

Bislang (Oktober 2024) liegen keine ausreichenden Daten zum Einsatz von PCV20 bei Säuglingen und Frühgeborenen vor. Die Immunogenität ist im Vergleich zu PCV13 geringer. Daher wird die Verwendung von PCV20 von der STIKO in dieser Gruppe bislang nicht empfohlen.[1]

4.2. Erwachsene ab 60 Jahren

Empfohlen ist eine einmalige Impfung mit PCV20. Personen, die schon mit PPSV23 geimpft wurden, sollen 6 Jahre danach eine Impfung mit PCV20 erhalten. Auffrischimpfungen sind nicht generell empfohlen.

4.3. Indikationsimpfung bei Patienten mit Risikofaktoren

  • Kinder und Jugendliche zwischen 2 und 17 Jahren mit Immundefizienz oder weiteren Risikofaktoren (s.o.): sequenzielle Impfung mit einem Konjugat-Impfstoff gefolgt von PPSV23 in einem Abstand von 6 bis 12 Monaten; alle 6 Jahre sollte die Impfung mit PPSV23 wiederholt werden
  • Erwachsene Personen ab 18 Jahren mit chronischen Erkrankungen: Impfung mit PCV20, keine sequenzielle Impfung, da der Zusatznutzen als sehr gering eingeschätzt wird. Wenn in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13 + PPSV23) verabreicht wurde, wird die PCV20-Impfung erst 6 Jahre nach der PPSV23-Impfung empfohlen. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann der Mindestabstand auf 1 Jahr verkürzt werden.[3]
Sequenzielle Impfung bei Risikopatienten zwischen 2 und 18 Jahren
Impfstatus 1. Impfung 2. Impfung PPSV23-Wiederholungsimpfung
keine Impfung PCV15 oder PCV13 PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten in allen Fällen PPSV23-Wiederholungsimpfung im Abstand von mindestens 6 Jahren zur letzten PPSV23-Impfung
PCV13 PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten -
PCV7 oder PCV10 PCV15 oder PCV13 PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten
PPSV23 vor < 6 Jahren PCV13 im Abstand von 12 Monaten PPSV23 im Abstand von 6 Jahren zur letzten PPSV23-Impfung
PPSV23 vor mind. 6 Jahren PCV15 oder PCV13 PPSV23 im Abstand von 6 - 12 Monaten
PCV13 + PPSV23 - -

Personen mit berufsbedingter Exposition gegenüber Metallrauch erhalten eine einmalige Impfung mit PCV20. Wurde die Person bereits mit PPSV23 geimpft, soll bei anhaltender Exposition in einem Mindestabstand von 6 Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.

5. Quellen

  1. 1,0 1,1 RKI – Schutzimpfung gegen Pneumokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten, Stand 1.8.2024; abgerufen am 28.10.2024
  2. RKI – Epidemiologisches Bulletin 4/2024, abgerufen am 28.10.2024
  3. impfen-info.de (BZgA) – Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen, abgerufen am 29.10.2024
Stichworte: Impfung, Pneumokokken
Fachgebiete: Immunologie

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18.11.2024, 12:14
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