Facharzt für Neurologie
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Definition
Ein Neurologe (Neurologin) ist ein Facharzt für Erkrankungen des Nervensystems. Die offizielle Bezeichnung lautet "Facharzt für Neurologie". Um diese Bezeichnung zu tragen, muss ein Arzt eine insgesamt 60 Monate dauernde Weiterbildung in einer geeigneten Weiterbildungsstätte absolvieren.
Die 60 Monate unterteilen sich in:
- 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenversorgung
- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurologischer Patienten
- bis zu 12 Monate können im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin und/oder in Neurochirurgie, Neuropathologie, Neuroradiologie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie angerechnet werden
- bis zu 24 Monate können im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalte
Die Inhalte der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie umfassen nach der Musterweiterbildung der Bundesärztekammer den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
- Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation neurologischer Krankheitsbilder und Defektzustände
- neurologisch-psychiatrische Anamneseerhebung einschließlich biographischer und psychosozialer Zusammenhänge, psychogener Symptome sowie somatopsychischer Reaktionen
- Indikationsstellung und Überwachung neurologischer und physikalischer Behandlungsverfahren
- Indikationsstellung und Auswertung neuroradiologischer Verfahren
- interdisziplinäre diagnostische und therapeutische Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen der Gesundheitsversorgung wie der Krankengymnastik, Logopädie, Neuropsychologie und Ergotherapie einschließlich ihrer Indikationsstellung und Überwachung entsprechender Maßnahmen
- Indikationstellung soziotherapeutischer Maßnahmen
- gebietsbezogene Arzneimitteltherapie
- Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
- Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- neurologisch-geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen einschließlich der Pharmakotherapie im Alter
- Grundlagen neurolgisch relevanter Schlaf- und Vigilanzstörungen
- Grundlagen der Verhaltensneurologie und der medizinischen Neuropsychologie
- Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- Hirntoddiagnostik
- Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- der intensivmedizinischen Basisversorgung
- Elektroenzephalographie (EEG)
- Elektromyographie (EMG)
- Elektroneurographie (ENG) einschließlich der kortikalen Magnetstimulation
- visuelle, somatosensible, akustisch evozierte Potentiale
- Funktionsdiagnostik des autonomen Nervensystems
- Funktionsanalysen bei peripheren und zentralen Bewegungsstörungen und Gleichgewichtsstörungen
- Funktionsanalysen bei Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen
- neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests
- verhaltensneurologische und neuropsychologische Testverfahren
- sonographische Untersuchungen und Doppler-/ Duplex-Untersuchungen extrakranieller hirnversorgender Gefäße und intrakranieller Gefäße
- neurologische Befunderhebung bei Störungen der höheren Hirnleistungen, z. B. der Selbst- und Defizitwahrnehmungen, der Motivation, des Antriebs, der Kommunikation, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der räumlichen Fähigkeiten, des Denkens, des Handelns, der Kreativität
- Erstellung von Rehabilitationsplänen, Überwachung und epikritische Bewertung der Anwendung von Rehabilitationsverfahren
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial aus dem Liquorsystem
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
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Fachgebiete:
Medizinberuf, Neurologie
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