Legionella pneumophila
Englisch: Legionella pneumophila
Definition
Legionella pneumophila ist ein zur Gattung Legionella gehörendes Bakterium. Der Nachweis einer Erkrankung durch Legionella pneumophila ist namentlich meldepflichtig.
Morphologie
Legionella pneumophila ist ein obligat aerobes, gramnegatives, kurz-filamentöses, bewegliches Stäbchen mit lophotricher oder monotricher Begeißelung.
Eigenschaften
Bakterien der Gattung Legionella können Kohlenhydrate nicht selbstständig verwerten. Sie sind daher in der freien Natur zur Deckung ihres Energie- und Nährstoffbedarfs auf die Gesellschaft von anderen sogenannten autotrophen Mikroorganismen angewiesen.
Legionella pneumophila ist relativ resistent gegenüber äußeren Einflüssen. Sie kommt in der freien Natur im Erdboden und Wasseransammlungen vor.
Legionella pneumophila kann häufig aus Wasserleitungen, Wasserhähnen, Klimaanlagen und anderen Kühlvorrichtungen isoliert werden. Mit Legionellen kontaminierte Anlagen dieser Art können in Gemeinschaftswohneinrichtungen wie z.B. Altenwohnheimen zur Infektionsquelle für epidemische Erkrankungen durch Legionella pneumophila werden. Präventiv ist daher auf sachgemäße Installation und Wartung von Wasser- und Lüftungsanlagen zu achten.
Es gibt 14 Serogruppen, wobei die Serogruppen 1, 4 und 6 die größte Bedeutung besitzen, da sie für etwa 90% der Legionellenpneumonien verantwortlich sind.
Übertragung
Legionellen werden aerogen aus der Umgebungsluft aufgenommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht gegeben.
Krankheitsbilder
Pathogenese
Nach der Einatmung siedelt sich Legionella pneumophila in der Lunge an. Durch Schutzmechanismen entgehen die Legionellen nach der Phagozytose durch Makrophagen der intrazellulären Abtötung. Die Legionellen vermehren sich intrazellulär und produzieren Proteasen, die Surfactant spalten. Es kommt zur Entzündung der Alveolen und der Alveolarsepten.
Prinzipiell ist eine von der Lunge ausgehende Ausschwemmung des Erregers in den Blutkreislauf im Sinne einer Sepsis möglich. In der Folge kommt es zur hämatogenen Absiedlung in verschiedenen Organen des Körpers.
Diagnostik
Als Untersuchungsgut für Mikroskopie oder Anzucht kommt Bronchialsekret (Bronchoalveoläre Lavage) in Frage. Ein Direktnachweis kann aus Sputum und Trachealsekret per PCR bei guter Sensitivität und Spezifität, sowie per IFT erfolgen, wobei hier die Sensitivität gering ist. Für den Antigennachweis mittels ELISA oder Immunchromatographie ist eine Urinprobe notwendig. Zudem ist eine serologische Bestimmung der Legionella-Antikörper möglich.
Anzucht
Die Anzucht ist auf cysteinhaltigen Wachstumsmedien möglich. Cystein ist für Legionellen ein essentieller Wachstumsfaktor. Die erfolgreiche Anzucht erfolgt in der Regel nach einer Bebrütung von ca. 8-10 Tagen. Typisch ist also ein langsames Wachstum. Die Anzucht kann auch auf BCYE-Agar (Buffered Charcoal Yeast Extract, übersetzt: "gepufferter Holzkohle-Hefeextrakt") erfolgen.
Mikroskopischer Nachweis
Aus Bronchialsekret können direkt Präparate erstellt werden, die mit Fluoreszenzfarbstoffen angefärbt und unter dem Lichtmikroskop betrachtet werden können. Dies erlaubt eine schnelle Verdachtsdiagnose.
Antigennachweis
Im Urin kann mittels ELISA das Legionella-Antigen nachgewiesen werden. Dabei werden jedoch normalerweise nur Antigene der Serogruppe 1 (z.T. auch einige andere kreuzreagierende Serogruppen) erfasst. Ein positives Ergebnis beweist eine Infektion. Rund 24 Stunden nach der Infektion beginnt die Antigenausscheidung im Urin, diese persistiert meist einige Wochen, selten Monate.
Antibiotische Therapie
Nach derzeitigem Kenntnisstand (2014) sind Antibiotika mit hoher intrazellulärer Aufnahme am effektivsten. Mittel der Wahl ist das Levofloxacin, das in höchstmöglicher Dosis appliziert wird. Bei Patienten mit intaktem Immunsystem sollte die orale Therapie 5 - 10 Tage dauern. Infizierte mit nachgewiesener Immunschwäche sollten 3 Wochen behandelt werden. Eine zusätzliche Gabe von Rifampicin wird heute nicht mehr empfohlen.
Alternative Wirkstoffe gegen Legionella pneumophila sind die Makrolidantibiotika Clarithromycin und Azithromycin.
Meldepflicht
Nach §6 IfSG Abs. 1 IfSG (Meldepflichtige Krankheiten) besteht keine Meldepflicht für Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod. Treten Legionellen-Infektionen als nosokomiale Infektionen gehäuft auf, sind sie nach §6 Abs. 3 IfSG als "Ausbruch" dem Gesundheitsamt nicht-namentlich zu melden.[1]
Nach §7 IfSG (Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) ist der direkte und indirekte Nachweis von Legionella spp. namentlich meldepflichtig, wenn ein Hinweis auf eine akute Infektion besteht.[2]
Hintergrund
Die Legionellen-Pneumonie wurde erstmals 1976 bei einem epidemischen Krankheitsausbruch nach einem Treffen von Mitgliedern der "American Legion" in Philadelphia zusammen mit der als Pontiac-Fieber bezeichneten milderen Verlaufsform beschrieben. Von 182 erkrankten Veteranen verstarben 29 an den Folgen der Infektion, die seitdem auch als "Legionärskrankheit" bezeichnet wird.