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Rettungsassistent/in

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Englisch: paramedic

1. Definition

Eine Rettungsassistentin bzw. ein Rettungsassistent, kurz RA, ist ein professioneller Helfer des Rettungsdienstes. Zu den Aufgaben dieses Gesundheitsberufs gehören:

  • Notfallversorgung von Patienten bis ein Notarzt eintrifft (RA als Verantwortlicher eines Rettungswagens)
  • Assistenz bei Maßnahmen durch den Notarzt
  • eigenständige Versorgung von Notfallpatienten ohne Anwesenheit eines Notarztes (in Notfällen bei denen die Anwesenheit eines Notarztes verzichtbar oder nicht möglich ist)
  • Durchführen von Krankentransporten

2. Kompetenzen

Wenn ein Notarzt vor Ort ist, assistiert der RA dem Arzt. Wenn kein Arzt vor Ort ist, trägt der RA die medizinische Verantwortung. Hierbei kann und darf der RA auch Maßnahmen durchführen, die ansonsten nur von Ärzten durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem das Legen venöser oder intraossärer Zugänge, Infusionen, die Gabe ausgewählter Notfallmedikamente (z.B. Glucose, Salbutamol, Glyceroltrinitrat, Adrenalin, Diazepam, Midazolam nasal), die Sauerstoffgabe, die Defibrillation, die Intubation usw.

3. Begriffsabgrenzung

Häufig wird im Volksmund der Begriff "Sanitäter" für alle nicht-ärztlichen Mitglieder des Rettungsdienstes verwendet. Diese Bezeichnung ist strenggenommen nicht korrekt. Der Rettungsassistent genießt in Deutschland eine 2-jährige Ausbildung und ist ein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf. Ein Rettungssanitäter dagegen hat nur einen 520-stündigen Lehrgang (entspricht ca. 3 Monaten bzw. 13 Wochen zu je 40 Arbeitsstunden) absolviert und ist keine richtige Berufsbezeichnung.

In anderen Ländern entspricht der deutsche "Rettungsassistent" ungefähr dem amerikanischen/britischen Paramedic (Emergency Medical Technician - Paramedic), dem schweizer Diplom-Rettungssanitäter oder dem österreichischen Notfallsanitäter.

4. Ausbildung

Die Gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist das Rettungsassistentengesetz (RettAssG).

Als Voraussetzungen für die Ausbildung gelten Vollendung des 18. Lebensjahres, gesundheitliche Eignung, polizeiliches Führungszeugnis und mindestens Hauptschulabschluss, mittlerweile jedoch meistens Realschulabschluss, Fachhochschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung.

Die 2-jährige Ausbildungs besteht aus zwei Teilen:

  • 1. Jahr (theoretischer Teil):
    • Theoretischer Unterricht an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule
    • Klinisches Praktikum (260 Stunden)
    • Staatliche Prüfung
  • 2. Jahr (Anerkennungsjahr oder Berufspraktisches Jahr):

Außerdem gibt es 3 Optionen, die schulische Ausbildung mit vorhandenem fachlichen Vorwissen zu verkürzen. Diese sind ebenfalls im Rettungsassistentengesetz beschrieben:

  • nach §8.2 RettAssG muss ein/e Rettungssanitäter/in lediglich noch 680 Stunden schulischen Unterricht ableisten. Die bereits geleisteten 520 Stunden Ausbildung werden hier auf die Ausbildungsdauer angerechnet.
  • nach §8.3 RettAssG muss ein examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger noch 300 Stunden schulischen Unterricht ableisten.
  • nach §8.4 RettAssG müssen Soldaten der Bundeswehr, Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei oder der Polizei eines Landes, die den Grad eines Unteroffiziers Sanitätsdienst bei der Bundeswehr oder die Fachprüfung Sanitätsdienst bei Polizei und Bundespolizei erfolgreich absolviert haben, noch 600 Stunden schulischen Unterricht ableisten.

Die Kurse nach §8.2 und §8.3 können auch in berufsbegleitender Form absolviert werden.

Die Kosten für die Ausbildung, die meist selbst getragen werden müssen, betragen zwischen 3.000 und 4.000€.

siehe auch: Rettungssanitäter, Rettungshelfer, Notarzt

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21.03.2024, 09:02
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