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PGT-A

Synonym: Präimplantationstest zum Nachweis von Aneuploidie
Englisch: preimplantation genetic testing for aneuploidies

1. Definition

PGT-A, kurz für genetischer Präimplantationstest auf Aneuploidien, ist eine Methode, bei der Embryonen auf Anomalien in der Anzahl der Chromosomen (Aneuploidie) untersucht werden. Es handelt sich um einen Teilbereich der Präimplantationsdiagnostik (PID).

2. Hintergrund

Embryonen mit fehlenden oder zusätzlichen Chromosomen werden auch als aneuploide Embryonen bezeichnet. Sie haben eine geringere Chance zur Implantation und führen seltener zu einer Schwangerschaft.

Wenn es zur Schwangerschaft kommt, ist die Fehlgeburtenrate deutlich erhöht. Trisomien von Chromosom 13 oder Chromosom 18 führen zu körperlichen Anomalien, mentaler Retardierung und sind oft mit einer deutlich reduzierten Lebenserwartung verbunden. Das Risiko chromosomaler Aberrationen steigt mit dem weiblichen Alter. Der PGT-A wird daher einigen Patientinnen als Behandlung angeboten, um euploide Embryonen zu identifizieren und den Transfer von aneuploiden Embryonen zu vermeiden.

3. Ablauf

Voraussetzung für einen PGT-A ist die vorherige IVF-Behandlung mit Eizellentnahme. Dabei entnehmen Embryologen 1-2 Zellen aus den frühen Teilungsstadien des Embryos oder ca. 5-10 Zellen aus dem Trophektoderm der Blastozyste an Tag 5 oder 6 nach der Befruchtung. Letzteres stellt derzeit (2024) den Goldstandard bei der Embryonenbiopsie dar.

Meist erfolgt eine Whole Genome Amplification (WGA) der im Biopsat enthaltenen DNA und im Anschluss eine Analyse mittels Next Generation Sequencing (NGS). Dies ermöglicht die Analyse aller Chromosomen in hoher Auflösung. Embryonen, die einen euploiden Chromosomensatz aufweisen, werden transferiert, die anderen entsprechend verworfen.

4. Bewertung

In den meisten Metaanalysen und größeren randomisierten kontrollierten Studien (RCTs) zeigt der PGT-A keinen Benefit gegenüber einer konventionellen IVF[1][2][3], obwohl sich die Analyse- und Biopsietechniken in den letzten Jahren fortwährend verbessert haben. Ein weiterer Kritikpunkt sind die kleinen Fallzahlen in den publizierten Studien sowie die Tatsache, dass als Einschlusskriterium in den meisten Studien nur die erfolgten Embryotransfers und nicht die alle Studienteilnehmer (Intention-to-treat-Analyse) herangezogen wurden.[4]

Ein PGT-A ist mit einem hohen Verlust an Embryonen verbunden.[5] Dies resultiert u.a. aus:

  • nicht-biopsierbaren Embryonen
  • Amplifikationsfehlern bei der WGA
  • inkonklusiven NGS-Ergebnissen
  • Resultaten, die auf ein chromosomales Mosaik hinweisen; hierbei besteht der Embryo aus euploiden Zellen und Zellen, die eine chromosomale Aberration aufweisen (numerisch und/oder strukturell)

Tatsächlich zeigen die PGT-A-Analysen mittels NGS, dass ein großer Anteil der menschlichen Embryonen nicht euploid ist, sondern ein chromosomales Mosaik aufweist. Möglicherweise ist dies bedingt durch mitotische Fehler in den frühen Zellteilungen. Inwieweit diese Embryonen vital sind, das chromosomale Mosaik persistiert oder chromosomal abnormale Zellen mit Fortschreiten der Embryogenese ausselektiert werden, lässt sich nicht vorhersagen. Der PGT-A liefert damit nur eine Momentaufnahme der chromosomalen Konstitution. Zudem sind falsch positive und falsch negative Ergebnisse nicht ausgeschlossen, da die chromosomale Konstitution des Biopsats nicht zwingend die des gesamten Embryos widerspiegelt.

5. Rechtliches

In den meisten europäischen Ländern ist der PGT-A erlaubt, in Deutschland ist er nur unter strengen Auflagen zulässig. Der Test darf vorgenommen werden, wenn

  • aufgrund der genetischen Disposition der Frau oder des Mannes ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht, oder
  • eine schwerwiegende Schädigung des Embryos festgestellt werden soll, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen kann.

Die Durchführung eines PGT-A ist an einen positiven Bescheid nach Antrag bei der zuständigen PID-Ethikkommission gebunden.

6. Quellen

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Letzter Edit:
07.11.2024, 17:21
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