PID-Ethikkommission
Synonym: Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
Definition
Die PID-Ethikkommission ist ein interdisziplinäres Gremium, das Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) bewertet.
Hintergrund
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) vom 21. November 2011 waren und sind die Bundesländer gemäß Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) verpflichtet, unabhängige interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen für die Durchführung von PIDs einzurichten.
Eine PID darf ausschließlich in staatlich zugelassenen Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID-Zentrum) durchgeführt werden.
Jeder PID Antrag muss individuell beurteilt werden. In der Vergangenheit fielen die deutschen PID-Ethikkommissionen in vergleichbaren Fällen durch ihre inkonsistenten Entscheidungen auf, sodass zum Teil von einem "Nord-Süd-Gefälle" in der Entscheidungspraxis gesprochen wurde
Organisation
Bis zum Jahr 2024 waren 10 PID-Zentren zugelassen und es bestanden fünf PID-Ethikkommissionen.
Kommission | Träger | Bundesländer |
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PID-Kommission Nord | Ärztekammer Hamburg |
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PID-Kommission Süd | Landesärztekammer Baden-Württemberg |
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Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik | Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |
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Präimplantationsdiagnostik-Kommission in Nordrhein-Westfalen | Ärztekammer Nordrhein |
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Ethik-Kommission des Landes Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
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Sachsen-Anhalt verfügt über kein PID-Zentrum, dementsprechend auch über keine PID-Ethikkommission.
Quellen
- BMG - Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV), abgerufen am 27.11.2024
- Dritter Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik, Deutscher Bundestag Drucksache 20/10060
- Weiske et al., PID in Deutschland: Die Instanz der Ethikkommissionen - Betrachtungen aus ethischer Perspektive, J. Reproduktionsmed. Endokrinol, 2017
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