Embryo
Synonyme: Keim, Keimling
Englisch: embryo
Definition
Ein Embryo ist ein Lebewesen in der Frühphase seiner Entwicklung.
Den Prozess der Entstehung des Embryos bezeichnet man als Embryogenese. Mit der Erforschung der embryonalen Entwicklung befasst sich die Embryologie.
Hintergrund
Bei Tieren und auch beim Menschen wird der sich aus einer befruchteten Eizelle (Zygote) neu entwickelnde Organismus als Embryo bezeichnet, solange er sich noch im Muttertier oder in einer Eihülle oder Eischale befindet.
Beim Menschen wird der Embryo nach Ausbildung der inneren Organe ab der 9. Schwangerschaftswoche als Fetus (auch Fötus) bezeichnet.
Rechtliche Aspekte
Als Embryo im rechtlichen Sinne gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an. Ferner wird jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag, als Embryo angesehen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den medizinischen Umgang mit Embryonen werden in Deutschland im Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 festgelegt. In Österreich gibt es vergleichbar das Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992. Einer Frau dürfen im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation nicht mehr als 3 Embryonen innerhalb eines Zyklus übertragen werden. Es ist weder das therapeutische Klonen noch die Verwendung von menschlichen Embryonen für therapeutische Zwecke oder Forschungszwecke erlaubt.
In anderen Ländern ist die Forschung mit menschlichen Embryonen bis zum 14. Lebenstag erlaubt. Als Unterscheidungskriterium zwischen Zellansammlung und individuellem Lebewesen wird dabei die Bildung des Primitivstreifens des Zentralnervensystems am 14. Entwicklungstag angeführt. Man spricht in diesem Zeitraum auch von einem präembryonalen Stadium oder einem Präembryo. Daraus wird eine abgeschwächte Verpflichtung abgeleitet, das Leben des Embryos zu schützen.
Tierische und menschliche Embryonen werden von der Wissenschaft oft für experimentelle Zwecke genutzt. Für die medizinische Forschung werden aus menschlichen Embryonen und abgetriebenen Föten z.B. Stammzellen gewonnen. In einigen Ländern ist das therapeutische Klonen zugelassen. Zur Rechtfertigung werden meistens drei Argumente vorgebracht:
- Bis zum 14. Tag gibt es bei menschlichen Embryonen keine Individualität.
- Daraus ergibt sich, dass der Lebensschutz auf diesen frühen Embryonalstadien nicht so absolut gesetzt werden darf, wie bei einem menschlichen Lebewesen, bei dem die Individualität feststeht, denn der Nutzen der Experimente an embryonalen Zellen für die Menschheit ist höher zu bewerten.
- Wenn die Experimente im eigenen Land verboten sind, werden sie doch in anderen Ländern gemacht, so dass es aus Gründen des wissenschaftlichen Fortschritts günstiger ist, die Versuche im eigenen Land zu erlauben.
Bildquelle
- Illustrationen menschlicher Embryonen via www.sciepro.com; CC BY-ND 4.0 DE
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