Embryonenschutzgesetz
Synonym: ESchG
Definition
Hintergrund
Das Embryonenschutzgesetz trat am 1. Januar 1991 in Kraft. Es besteht aus 13 Paragrafen:
- § 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
- § 2 Mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen
- § 3 Verbotene Geschlechtswahl
- § 4 Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode
- § 5 Künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen
- § 6 Klonen
- § 7 Chimären- und Hybridbildung
- § 8 Begriffsbestimmung
- § 9 Arztvorbehalt
- § 10 Freiwillige Mitwirkung
- § 11 Verstoß gegen den Arztvorbehalt
- § 12 Bußgeldvorschriften
- § 13 Inkrafttreten
Weblinks
Fachgebiete:
Medizinrecht
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