Grampräparat
Definition
Ein Grampräparat ist ein Präparat für die Mikroskopie, das anschließend nach Gram gefärbt und beurteilt wird.
Hintergrund
Grampräparate können auf verschiedene Weise angelegt werden. Grundsätzlich wird zwischen Präparaten von Originalmaterial (Abstriche, Gewebeproben, Körperflüssigkeiten, Sekrete, Punktate, Liquor u.a.) und von bereits angezüchteten Proben (Einzelkolonien, Nährbouillon, Blutkulturen) unterschieden.
- Abstrichtupfer können einfach auf dem Objektträger abgerollt werden.
- Gewebeproben werden ebenfalls abgerollt oder es wird ein Quetschpräparat gemacht.
- Flüssige Proben können direkt auf den Objektträger aufgetropft werden. Wenn eine niedrige Keimzahl zu erwarten ist, kann statt der Originalprobe ein Sediment verwendet werden.
- Bakterienkolonien werden mit einer sterilen Öse vom Nährboden abgenommen und in einen Tropfen Kochsalzlösung eingerieben.
Je nach Arbeitsablauf kann der Objektträger vorher durch Abflämmen sterilisiert werden, um eine Kontamination der Probe zu vermeiden. Nach dem Trocknen und vor der Färbung wird das Präparat hitzefixiert, damit das aufgetragenen Material nicht abgespült wird. Hierzu wird der Objektträger dreimal kurz durch die Bunsenbrenner-Flamme gezogen.
Grampräparate ermöglichen bei bestimmten Fragestellungen einen schnellen, orientierenden Erregernachweis. Zum Beispiel kann der Verdacht auf eine spontan bakterielle Peritonitis durch ein Grampräparat des Aszites abgesichert werden.
Bei Verdacht auf bakterielle Meningitis (hohe Zellzahl im Liquor) kann durch das Grampräparat bei typischem Befund (gramnegative oder grampositive Diplokokken) eine vorläufige Diagnose gestellt werden.
Hefen (Sproßpilze, Candida) stellen sich im Grampräparat ebenfalls grampositv dar, sind aber deutlich größer als Kokken. Außerdem lassen sie sich in der Regel an ihren typischen Aussprossungen gut erkennen.
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