Gewebeprobe
Synonym: Biopsat
Definition
Unter einer Gewebeprobe versteht man das im Rahmen einer Biopsie gewonnene Körpermaterial.
Die Begriffe "Gewebeprobe" und "Biopsie" werden in der medizinischen Alltagssprache häufig synonym verwendet, obwohl Biopsie den Vorgang der Entnahme, nicht die Probe selbst bezeichnet.
Hintergrund
Eine Gewebeprobe kann aus wenigen Zellen oder aus größeren, kompakten Gewebeabschnitten bestehen. Da sich das biologische Material durch Autolyse relativ schnell zersetzt, ist für die mikroskopische Untersuchung eine Fixierung (z.B. in Alkohol oder Formaldehyd-Lösung) oder eine sofortige Untersuchung (Schnellschnittuntersuchung) erforderlich.
Markierung
Werden mehrere Gewebeproben entnommen, müssen sie markiert werden, um eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Entnahmestelle zu ermöglichen. Ebenso wichtig ist die lesbare Kennzeichnung der Probe mit dem Patientennamen, um eine spätere Verwechslung im Labor sicher auszuschließen.
Rechtliche Aspekte
Eine frische, eingefrorene oder konservierte Gewebeprobe ist Eigentum des Patienten und nicht der behandelnden Ärzte, der Pathologen oder der Klinik. Der Patient kann sich das Material jederzeit aushändigen lassen, um zum Beispiel eine Zweitmeinung einzuholen.
Tumormaterial, das zur mikroskopischen Untersuchung auf Objektträger aufgebracht wurde, gehört nach §950 BGB nicht mehr dem Patienten, sondern ist Eigentum des pathologischen Instituts, das die Schnitte angefertigt hat. Es kann vom Patienten allerdings jederzeit gegen Gebühr angefordert werden, um eine Zweituntersuchung zu veranlassen.