E-Health-Gesetz
Synonym: Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
Definition
Das E-Health-Gesetz ist ein deutsches Bundesgesetz aus dem Jahr 2015. Es regelt die Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen und schafft Rahmenbedingungen für die Telematikinfrastruktur (TI), die elektronische Gesundheitskarte (''eGK'') sowie interoperable digitale Dienste.
Ziele
Hauptziel war die verbindliche Einführung der TI und der eGK, um die Patientenversorgung durch digitale Informationsverfügbarkeit (z.B. Medikationsplan, Notfalldaten) zu verbessern. Weitere Ziele des E-Health-Gesetzes sind:
- Stärkung der Patientensicherheit
- Förderung einheitlicher Interoperabilitätsstandards
- Verbesserung sektorenübergreifender Kommunikation
- Beschleunigung digitaler Innovationen in Diagnostik, Therapie und Dokumentation
Inhalte
Das Gesetz ergänzt das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und definiert Zuständigkeiten, Zeitpläne, Sanktionen und Anreize für Leistungserbringer im ambulanten und stationären Sektor.
TI und elektronische Gesundheitskarte
Das Gesetz verpflichtet Leistungserbringer, wie Praxisärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, ihre Praxisverwaltungssysteme über Konnektoren und Kartenterminals an die TI anzubinden. Nichtanbindung wird schrittweise mit Honorarkürzungen sanktioniert.
Die TI bildet die technische Grundlage für Anwendungen wie:
- Elektronische Arztbriefe
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Mit dem NFDM können relevante Notfalldaten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikation oder Informationen zu Implantaten auf der eGK gespeichert werden. Die Nutzung ist für Versicherte freiwillig. Versicherte, die einen Notfalldatensatz wünschen, haben Anspruch darauf, dass Praxen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereitstellen. Die Notfalldaten sollen insbesondere in Akutsituationen eine schnelle und sichere Versorgung unterstützen.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit wurde ein bundeseinheitlicher Medikationsplan eingeführt. Seit 2016 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Zunächst wurde der Plan in Papierform ausgegeben, später als eMP auf der eGK und in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgebildet. Ziel ist es, Arzneimittelinteraktionen, Doppelverordnungen und Therapiefehler zu vermeiden sowie die Kommunikation zwischen Ärzten, Apothekern und weiteren Leistungserbringern zu verbessern.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM ist ein sicherer, standardisierter Kommunikationsdienst innerhalb der TI. Er soll die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übermittlung medizinischer Dokumente, z.B. elektronischer Arztbriefe, Befunde, Laborberichte oder eAU ermöglichen. Das E-Health-Gesetz und die darauf basierenden Regelungen im SGB V verankern KIM als verpflichtende Infrastrukturkomponente. KIM bildet Grundlage für die elektronische Übermittlung zahlreicher Dokumente und wurde schrittweise für Vertragsarztpraxen und andere Leistungserbringer verpflichtend eingeführt.
Telemedizin und digitale Anwendungen
Das Gesetz schafft einen Rahmen für telemedizinische Leistungen, insbesondere für telekonsiliarische Tätigkeiten und ausgewählte Fernbetreuungsszenarien. Er wurde durch nachfolgende Gesetze (z.B. Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) oder Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)) durch Videosprechstunden, digitale Gesundheitsanwendungen und erweiterte Vergütungsregelungen erweitert und konkretisiert. Das E-Health-Gesetz sieht sich als Ausgangspunkt für die systematische Integration telemedizinischer Leistungen in die Regelversorgung.
Interoperabilität
Ein zentrales Element des E-Health-Gesetzes ist die Festlegung verbindlicher Standards für Datenformate, Schnittstellen und Terminologien. Das Bundesministerium für Gesundheit und die gematik erhielten weitreichende Kompetenzen zur Definition, Weiterentwicklung und Umsetzung entsprechender Interoperabilitätsvorgaben in Form von Spezifikationen, Profilen und Leitfäden. Ziel ist ein systemübergreifender Datenaustausch ohne Medienbrüche.
Kritik
Kritikpunkte waren vor allem der zentralistische Ansatz, die hohe technische, organisatorische und finanzielle Belastung von Praxen und Kliniken, die unzureichende Interoperabilität verschiedener Systeme, die komplexe Systemarchitektur der TI sowie Verzögerungen bei der Einführung einzelner Komponenten. Datenschutz- und Datensicherheitsbedenken wurden hauptsächlich von Berufsverbänden und Datenschutzaufsichtsbehörden geäußert. Befürworter hoben demgegenüber die strukturelle Notwendigkeit einer verbindlichen Digitalisierung und potenzielle Qualitätsgewinne hervor.
Literatur
- Bundesministerium für Gesundheit, Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (E-Health-Gesetz), Bundesgesetzblatt Teil I, 2015
- Bundesministerium für Gesundheit, E-Health-Gesetz – Gesetz zur sicheren digitalen Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen, abgerufen am 12.12.2025
- Bundesministerium für Gesundheit, Medikationsplan, abgerufen am 12.12.2025
- KBV und gematik, Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) in der Telematikinfrastruktur, abgerufen am 12.12.2025
- gematik et al., Kommunikation im Medizinwesen (KIM) – sicherer E-Mail-Dienst in der TI, abgerufen am 12.12.2025