Medikationsplan
Synonym: Medikationsliste
Englisch: medication plan
Definition
Der Medikationsplan ist eine Übersicht aller verschreibungspflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimittel eines Patienten mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen. Ziel ist es, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten schneller zu erkennen und damit die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen.
Hintergrund
Der Medikationsplan wurde über mehrere Jahre durch das Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der Ärzteschaft, Apothekerverbänden, Patientenverbänden, Krankenkassen und Softwareherstellern entwickelt.
Seit dem 1. Oktober 2016 haben Versicherte einen Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans, wenn gleichzeitig dauerhaft (Einnahmedauer von mindestens 28 Tagen) mindestens 3 verordnete Arzneimittel eingenommen werden. Gesetzliche Grundlage ist §31a SGB V.
Die Erstausstellung des Medikationsplanes erfolgt in der Regel durch den Hausarzt, ggf. durch den Facharzt. Eine Aktualisierung kann aber auch durch andere behandelnde Ärzte, aber auch Zahnärzte, Apotheker oder medizinisches Personal erfolgen. Jede Änderung ist verpflichtend vorzunehmen. Der Medikationsplan liegt in Papierform vor, kann auf Wunsch des Patienten aber auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Aufbau
Der Medikationsplan enthält folgende Angaben:
- Stammdaten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum usw.
- Daten des behandelnden Arztes
- Datum der Ausstellung
- 2D-Barcode zum Auslesen des Medikationsplanes
- Medikationsrelevante Daten, wie Allergien, Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen
- Verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel mit Handels- und Wirkstoffnamen, Wirkstärke und Darreichungsform
- Anwendung, wie die Dosierung, die Dauer der Einnahme, Hinweise zum Einnahmezeitpunkt oder Einnahmeart
- Einnahmegrund (Indikation)
- Früher eingenommene Arzneimittel
- Hinweise auf Medizinprodukte, soweit diese für die Arzneimitteltherapie relevant sind
- Hinweis: Vollständigkeit und Aktualität sind nicht gewährleistet.
Es ist zulässig, dass auf Wunsch des Patienten nicht alle Arzneimittel auf dem Medikationsplan aufgeführt sind. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Patient bei Änderung seiner Medikation den Medikationsplan nicht vorlegt und aktualisieren lässt. Für die Vollständigkeit und Aktualität des Medikationsplanes ist der Patient selbst verantwortlich.
Der Medikationsplan enthält keine Signatur, Verantwortung für Änderungen im Medikationsplan trägt der verschreibende Arzt, bei freiverkäuflichen Arzneimitteln der Apotheker.
Quellen
- Medikationsplan - Bundesgesundheitsministerium, abgerufen am 03.03.2022
- KBV - Medikationsplan, abgerufen am 03.03.2022
- § 31a SGB 5 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 03.03.2022
- Elektronischer Medikationsplan/AMTS-Datenmanagement ABDA, abgerufen am 04.03.2022