Regelversorgung
Definition
Die Regelversorgung bezeichnet im deutschen Gesundheitswesen die flächendeckende, gesetzlich garantierte medizinische Versorgung, die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung steht. Sie umfasst Leistungen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gelten. Rechtlich basiert die Regelversorgung auf dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (§§ 2 und 12, SGB V).
Abgrenzung
Die Regelversorgung ist vom Begriff der Regelleistung abzugrenzen, der einzelne abrechnungsfähige Leistungen innerhalb des EBM- oder DRG-Systems bezeichnet. Sie unterscheidet sich außerdem von der Sachleistung, die ausschließlich die Leistungsform der GKV beschreibt. Weitere Abgrenzungen bestehen gegenüber besonderen Versorgungsformen wie Selektivverträgen, integrierter Versorgung oder Projekten des Innovationsfonds, die alternative oder ergänzende Versorgungskonzepte darstellen. Demgegenüber bildet die Regelversorgung den gesetzlich definierten, flächendeckenden und sektorenübergreifend strukturierten Versorgungsstandard. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden erst nach positiver Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in die Regelversorgung aufgenommen.
Im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung bezeichnet "Regelversorgung" eine Standardtherapieform für Zahnersatz, für die ein Festzuschuss der GKV gewährt wird. Versicherte können sich für eine kostenintensivere Versorgung entscheiden, müssen dann jedoch die Mehrkosten selbst tragen.
Hintergrund
Der G-BA konkretisiert die Regelversorgung durch Richtlinien, die festlegen, welche Leistungen von der GKV erstattet werden und unter welchen Voraussetzungen. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden müssen vor ihrer Aufnahme in die Regelversorgung eine positive Nutzenbewertung durch den G-BA erfahren. Zwischen der Markteinführung einer neuen Methode und der Verfügbarkeit für GKV-Versicherte kann deshalb ein erhebliches Zeitintervall liegen.
Inhalte der Regelversorgung
Zur Regelversorgung gehören insbesondere:
- Ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung
- Stationäre Krankenhausleistungen
- Verordnungsfähige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel
- Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung
- Gesetzlich geregelte Rehabilitationsleistungen
Diese Leistungen unterliegen einheitlichen gesetzlichen Kriterien, verbindlichen Qualitätsvorgaben und standardisierten Abrechnungsmodalitäten.
Bedeutung
Die Regelversorgung definiert den Mindestanspruch aller GKV-Versicherten auf eine evidenzbasierte, qualitätsgesicherte und wirtschaftliche medizinische Versorgung. Sie ist der Referenzrahmen für alle Leistungsentscheidungen und beeinflusst die Versorgungspraxis, die Vergütungssysteme sowie die Allokation von Ressourcen im Gesundheitswesen.
Literatur
- Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V), abgerufen am 11.12.2025
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), abgerufen am 11.12.2025