EBM 2000plus
Abkürzung für: Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Definition
Der EBM 2000plus war der für die ärztliche Vergütung in Deutschland maßgebliche "Einheitliche Bewertungsmaßstab", der zum 1. April 2005 eingeführt wurde. Er löste den alten EBM von 1997 ab und galt für alle Vertragsärzte, psychologische Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Institute, die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln.
Am 1.1.2008 wurde der EBM 2000plus vom EBM 2008 abgelöst.
Gliederung des EBM 2000plus
Für die einzelnen Facharztgruppen gibt es eigenständige Kapitel, insgesamt handelt es sich dabei um etwa 25 Fachkapitel.
Zusätzlich zu diesen fachspezifischen Kapiteln können alle Ärzte Leistungen aus dem sog. arztgruppenübergreifenden allgemeinen Teil des EBM abrechnen. Für Hausärzte relevante Leistungen in diesem Abschnitt sind insbesondere Leistungen im Notfalldienst, Besuche, Arztbriefe, Früherkennungsuntersuchungen, Infusionen, kleine operative Eingriffe ohne Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen und physikalisch-therapeutische Leistungen.
Darüber hinaus können Leistungen aus dem Abschnitt mit arztgruppenübergreifenden speziellen Leistungen abgerechnet werden. Hier finden sich die Leistungsbereiche, für deren Abrechnung in der Regel eine KV-Genehmigung erforderlich ist, so die für Hausärzte relevanten Leistungen der Chirotherapie, Sonographie usw.
Weblinks
um diese Funktion zu nutzen.