EBM 2008
Abkürzung für: Einheitlicher Bewertungsmaßstab
Definition
Der EBM 2008 war der für die ärztliche Vergütung in Deutschland maßgebliche "Einheitliche Bewertungsmaßstab", der zum 1.1.2008 in Kraft trat. Er baute im Wesentlichen auf seinem Vorgänger, dem EBM 2000plus auf und galt für alle Vertragsärzte, psychologische Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Institute, die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandeln.
Gliederung des EBM 2008
Der EBM 2008 gliederte sich in 4 große Abschnitte:
- I: Allgemeine Bestimmungen
- II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
- III: Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen
- III.a: Hausärztlicher Versorgungsbereich
- III.b: Fachärztlicher Versorgungsbereich
- IV: Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen
Fachärzte konnten nur Leistungen aus ihrem jeweiligen Versorgungsbereich und arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen abrechnen. Für Hausärzte relevante Leistungen im Abschnitt II waren insbesondere Leistungen im Notfalldienst, Besuche, Arztbriefe, Früherkennungsuntersuchungen, Infusionen, kleine operative Eingriffe ohne Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen und physikalisch-therapeutische Leistungen.
Darüber hinaus konnten fakultativ Leistungen aus dem Abschnitt IV der arztgruppenübergreifenden Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden. Hier fanden sich die Leistungsbereiche, für deren Abrechnung in der Regel eine KV-Genehmigung erforderlich ist, so die für Hausärzte relevanten Leistungen der Chirotherapie, Sonographie usw.
Geschichte
Der EBM 2008 wurde am 1.1.2009 vom EBM 2009, dem so genannten "Euro-EBM" abgelöst, welcher medizinische Leistungen nicht mehr mit Punktwerten, sondern mit fixen Eurobeträgen vergütete. Zur Zeit (2023) ist der EBM 2022 gültig.