Integrierte Versorgung
Definition
Die integrierte Versorgung ist eine neu etablierte Form der Versorgung im deutschen Gesundheitssystem. Dabei können Krankenkassen Gruppen von Ärzten selektiv kontrahieren um den ihren Versicherten bestimmte Leistungen anzubieten. Inspirationsquelle für das deutsche Modell der integrierten Versorgung waren Ansätze des Managed Care in den USA.
Charakteristika
Im Rahmen der integrierten Versorgung schliessen Krankenkassen und Ärzte (i.e. Leistungserbringer) Verträge (Versorgungsvertrag) ab, nach denen Art und Umfang der für die Versicherten erbrachten Leistungen festgelegt werden. Zudem wird auch die Vergütung für diese Leistungen vereinbart. Damit schert die integrierte Versorgung aus dem traditionellen Konzept der Ärztevergütung über die Zwischeninstanz der Kassenärztlichen Vereinigung aus.
Für die Vergütung kann die Krankenkasse die Abstimmung und Durchführung der medizinischen Leistungen nach Prinzipien der evidenzbasierten Medizin einfordern. Zum Teil ist die Vergütung auch an Erfolgsgarantien geknüpft. Der Finanzierungsrahmen umfasst etwa 1 % des ambulanten und stationären Budgets. Die Abrechnung erfolgt über sogenannte Komplexpauschalen über ein gemeinsames Budget der Vertragspartner.
Die integrierte Versorgung bietet sich vor allem bei abgrenzbaren Indikationsbereichen (z.B. ambulante Operationen, interventionelle Kardiologie, Betreeung onkologischer Patienten) als Alternative zur Regelversorgung an.
Ablauf der Integrierten Versorgung
Versicherte einer Krankenkasse mit dem Angebot der integrierten Versorgung können medizinische Leistungen im gegebenen Indikationsbereich nur abrufen, indem sie einen Vertragspartner der Krankenkasse aufsuchen. Dieser übernimmt die Funktion des Gatekeepers und überweist bei Bedarf zu anderen Ärzten der integrierten Versorgung.