Digitale-Versorgung-Gesetz
Definition
Das Digitale-Versorgung-Gesetz, kurz DVG, ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2019. Es schafft die rechtliche Grundlage für die Verordnung und Erstattung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Versicherte können damit bestimmte digitale Medizinprodukte auf Rezept erhalten, sofern diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden.
Hintergrund
Das DVG ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel war es, die Nutzung digitaler Technologien im Gesundheitswesen zu fördern, Innovationspotenziale zu erschließen und die Versorgung patientenorientierter und effizienter zu gestalten. Es reagiert auf technische Entwicklungen, einen wachsenden Markt digitaler Gesundheitsanwendungen sowie gesellschaftliche Forderungen nach moderner, zugänglicher Versorgung. Das Gesetz knüpft an bestehende digitale Reformen wie das E-Health-Gesetz an und steht in Einklang mit den Datenschutzstandards der DSGVO.
Inhalte
Kern des Gesetzes ist ein formalisiertes Verfahren zur Prüfung und Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in ein durch das BfArM geführtes Verzeichnis. Voraussetzung für die Leistung sind Datensicherheit, funktionale Qualität und medizinische Evidenz, wobei ein positiver Versorgungseffekt entweder bereits vorliegen oder innerhalb einer befristeten Erprobungsphase nachgewiesen werden kann. Zulässig sind Medizinprodukte der Risikoklassen I oder IIa nach MDR. Das DVG erweitert zudem die Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen und unterstützt die Anbindung von Apotheken, Pflegeeinrichtungen und weiteren Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur. Zusätzlich werden pseudonymisierte Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung für Forschung und Qualitätssicherung nutzbar gemacht.
Digitale Gesundheitsanwendungen
DiGA sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, die der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten dienen. Sie müssen eigenständig digital wirken ("App auf Rezept") und patientenrelevante Versorgungsvorteile bieten, etwa durch Symptomverbesserung, Therapieunterstützung oder Verhaltensmodifikation. Eine DiGA kann ärztlich verordnet oder durch die Krankenkasse genehmigt werden. Voraussetzung ist die Listung im offiziellen DiGA-Verzeichnis des BfArM.
Bedeutung
Das DVG gilt als wichtiger Baustein der deutschen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Es erleichtert den Zugang zu digitalen Anwendungen, schafft Innovationsanreize für Hersteller und erhöht die Sichtbarkeit evidenzbasierter digitaler Therapiekonzepte. Zugleich sollen Versorgungsprozesse effizienter und patientenorientierter gestaltet werden.
Kritik
Kritisiert werden unter anderem:
- Mangelnde Evidenz für einige DiGA trotz Zulassung
- Datenschutzbedenken bei Nutzung und Auswertung von Gesundheitsdaten
- Zusätzlicher Dokumentationsaufwand und technische Probleme für Leistungserbringer
- Geringe Akzeptanz und Nutzung in bestimmten Patientengruppen
Literatur
- Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), abgerufen am 10.12.2025
- DiGA-Verzeichnis – Grundlagen und Bewertungsverfahren, abgerufen am 10.12.2025
- Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), abgerufen am 10.12.2025