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Pflegeeinrichtung

1. Definition

Pflegeeinrichtungen sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die auf der Grundlage eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige versorgen.

2. Hintergrund

Pflegeeinrichtungen bieten vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege an. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen versorgen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält.

Andere Pflegeformen sind Betreutes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaft, ambulanter Pflegedienst, Altersheime, Pflegeheime, und Hospize.

Stichworte: Pflege
Fachgebiete: Krankenpflege

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Kurt Wanka
Anästhesiepfleger/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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23.06.2014, 22:19
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