Tages- und Nachtpflege
Definition
Unter Tages- und Nachtpflege versteht man eine teilstationäre Versorgung, welche die zeitweise Betreuung des Patienten im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung gewährleistet.
Hintergrund
Gewährt wird teilstationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, oder wenn dies zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind.
Darüber hinaus bietet sie für pflegende Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung oft eine bedeutende Entlastungsmöglichkeit. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht.
Nach §71 Abs. 2 SGB XI müssen alle Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege für Senioren eine spezielle Zulassung haben. Nachtpflegeeinrichtungen werden vor allem von dementen Personen genutzt, bei denen der Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist.
Kostenübernahme
Die Pflegekasse trägt die Kosten für Aufwendungen der sozialen Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die morgendlichen und abendlichen Hol- und Bringdienste. Die Kosten für Verpflegung müssen privat übernommen werden.
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