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Teilstationär

1. Definition

Der Begriff teilstationär bezieht sich auf die Dauer und Regelmäßigkeit eines Versorgungsangebots im Gesundheitswesen. Der Leistungsumfang einer teilstationären Versorgung liegt zwischen einer ambulanten und einer stationären Versorgung.

2. Hintergrund

Nach § 41 SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer Einrichtung der Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

3. Anbieter

Stichworte: Pflege, Pflegebedarf

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Kurt Wanka
Anästhesiepfleger/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
10.06.2014, 13:01
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Nutzung: BY-NC-SA
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