Teilstationär
Definition
Der Begriff teilstationär bezieht sich auf die Dauer und Regelmäßigkeit eines Versorgungsangebots im Gesundheitswesen. Der Leistungsumfang einer teilstationären Versorgung liegt zwischen einer ambulanten und einer stationären Versorgung.
Hintergrund
Nach § 41 SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer Einrichtung der Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
Anbieter
Fachgebiete:
Gesundheitswesen, Krankenpflege
Du musst angemeldet sein,
um diese Funktion zu nutzen.
um diese Funktion zu nutzen.