Behandlungspflege beinhaltet delegierbare ärztlich Maßnahmen, die vom medizinischen Fachpersonal (z.B. Krankenschwester oder Krankenpfleger bzw. Altenpfleger/in) ohne Beisein eines Arztes durchgeführt werden können.
Nach §37 Abs. 3 SGB V besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege nur dann, wenn die im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang nicht pflegen oder versorgen kann oder diese Person fehlt.
Hierbei benötigt der Pflegedienst eine Verordnung, die vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Es wird unterschieden in:
Die Leistungen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen in Leistungsgruppen (LG's) eingeteilt:
Tags: Delegation, Pflege
Fachgebiete: Krankenpflege
Diese Seite wurde zuletzt am 11. November 2012 um 13:40 Uhr bearbeitet.
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