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Folgerezept

(Weitergeleitet von Folgeverordnung)

Synonym: Folgeverordnung

1. Definition

Ein Folgerezept ist ein Rezept, das im Rahmen einer laufenden Therapie bei bekanntem Krankheitsbild im Anschluss an die Erstverordnung ausgestellt wird. Dabei ist kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich.

2. Nomenklatur

In der medizinischen Alltagssprache wird ein Folgerezept häufig auch als Wiederholungsrezept bezeichnet. Dieser Begriff hat im Arzneimittelrecht jedoch eine andere Bedeutung.

3. Hintergrund

Auch bei Folgeverordnungen muss der Arzt für jedes einzelne Arzneimittel die Indikation für die erneute Verschreibung überprüfen. Die GOÄ enthält für die Ausstellung von Folgerezepten ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt mit der Nummer 2 eine eigenständige Gebührenposition.

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Jonas Autenrieth
Apotheker/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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Letzter Edit:
01.02.2022, 00:09
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