(Weitergeleitet von GOÄ)
Abkürzung: GOÄ
Ursprüngliche Fassung: 18.03.1965 (BGBl. I S. 89)
Letzte Änderung: 02.01.2002 (Art. 20 G)
In der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, ist die Abrechnung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.
Die GOÄ bildet die Grundlage für Abrechnungen bei:
Für die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung gelten die Regelungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) bzw. des Bewertungsmaßstabs zahnärztlicher Leistungen (BEMA).
Ausnahme: Nehmen gesetzlich krankenversicherte Patienten sogenannte "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) in Anspruch, werden diese auf der Grundlage der GOÄ abgerechnet.
Fachgebiete: Gesundheitswesen, Gesundheitsökonomie, Medizinrecht
Diese Seite wurde zuletzt am 2. September 2017 um 11:24 Uhr bearbeitet.
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