Privatpatient
Definition
Ein Privatpatient ist ein Patient, der im Verhältnis zum Arzt als Selbstzahler auftritt bzw. Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist.
In der GKV versicherte Patienten bezeichnet man als Kassenpatienten.
Hintergrund
Die Unterschied zwischen einem Kassen- und Privatpatienten ist primär ökonomisch. Bei der Behandlung von Privatpatienten werden die anfallenden Gebühren nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Jeder diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme ist hier ein bestimmter Punktwert zugeordnet, aus dem sich das ärztliche Honorar in Euro ergibt.
Je nach individuellem Schwierigkeitsgrad wird der Punktwert dabei bis zum 2,3 fachen multipliziert. In besonders schweren Fällen kann nach schriftlicher Begründung des Arztes auch mit dem Faktor 3,5 (Höchstsatz) multipliziert werden. Eine Überschreitung des Höchsatzes ist nur durch eine individuelle schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten vor Beginn der Behandlung möglich.
Stellenwert
Durch die höheren Verdienstmöglichkeiten haben Privatpatienten für den abrechnenden Arzt oder die abrechnende Einrichtung einen höheren ökonomischen Stellenwert als Kassenpatienten. Privatpatienten erhalten daher in der Regel bevorzugten Zugang zu Gesundheitsleistungen, was sich im Alltag durch eine schnellere Terminvergabe und kürzere Wartezeiten bemerkbar macht.
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