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Kurzzeitpflege

1. Definition

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr.

2. Hintergrund

Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers auf der Grundlage des § 42 SGB XI und § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung, oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzzeitpflege ist, dass eine häusliche Pflege nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist und teilstationäre Pflege allein nicht ausreicht

Stichworte: Pflegefall, Plege
Fachgebiete: Krankenpflege

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Kurt Wanka
Anästhesiepfleger/in
Dr. Frank Antwerpes
Arzt | Ärztin
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23.06.2014, 22:22
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