Betreutes Wohnen
Definition
Unter dem Begriff Betreutes Wohnen werden Wohnformen verstanden, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte oder Jugendliche von Sozialarbeitern bzw. Psychologen, Erziehern, Therapeuten und Pflegekräften betreut werden.
Hintergrund
Der Begriff Betreutes Wohnen ist nicht auf Wohnen für alte Menschen beschränkt. Die Betreuung soll bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleisten. Die rechtliche Betreuung ist beim "Betreuten Wohnen" nicht mit eingeschlossen.
Zielsetzung
Das Hauptziel des betreuten Wohnens ist es, den Betroffenen so viel Verantwortung wie möglich zu belassen. Sie sollen gleichzeitig gefördert werden, ihr Leben selbstständig zu gestalten, um - z.B. im Falle von Senioren - eine Unterbringung in einem Altenheim oder Pflegeheim zu vermeiden.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen des Betreuten Wohnens sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, in § 55 Abs. 2 Nr. 6 geregelt.
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