Als Chirurgen bezeichnet man in Deutschland einen Arzt, der eine ärztliche Weiterbildung im Fachgebiet Chirurgie absolviert hat.
Die offizielle Bezeichnung lautet Facharzt bzw. Fachärztin für Chirurgie. Um diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Chirurg eine Weiterbildung von mindestens 60 Monaten in einer Weiterbildungsstätte, meist in einem Krankenhaus, absolvieren. Davon sind 6 Monate in der nichtspeziellen chirurgischen Intensivmedizin abzuleisten.
1 Jahr der Weiterbildung kann bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen.


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