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Ambulant

von lateinisch: ambulare - gehen, spazieren gehen

Definition [bearbeiten]

Der Begriff "ambulant" wird für medizinische Leistungen oder Pflegeleistungen verwendet, bei denen der Patient die Behandlungs- oder Pflegeeinrichtung nur vorübergehend in Anspruch nimmt und sie spätestens zur Nacht wieder verlässt. Die häufigsten Fälle ambulanter Behandlung sind die Versorgung eines Patienten in einer Praxis oder in einer Krankenhausambulanz.

siehe auch: stationär

Fachgebiete: Terminologie

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Dominic Prinz

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cand. med. Christopher Wallraff schreibt seit dem 23.04.2009 im Flexikon, hat bereits 26 neue Artikel publiziert und 28 Artikeldetails verbessert.

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