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Embolektomie

Englisch: embolectomy

1 Definition [bearbeiten]

Die Embolektomie ist ein Desobliterationsverfahren zur Rekanalisation embolisch verschlossener arterieller Gefäße durch mechanisch operative Embolusentfernung.

2 Indikation [bearbeiten]

Die Embolektomie ist bei embolischen arteriellen Gefäßokklusionen jeglicher Art indiziert, bei denen eine systemische oder Katheterlyse (Thrombolyse) in Folge individuellen Risikos (postischämischer Eingriff >6h nach Embolieereignis) kontraindiziert ist.

Entsprechende Krankheitsbilder sind:

3 Verfahren [bearbeiten]

Die Embolektomie erfolgt unter Lokalanästhesie mittels Embolektomiekatheter . In der Regel handelt es sich hierbei um einen Ballon-Katheter (Fogarty-Katheter), der nach Inzision der Gefäßwand einer zuführenden großen Arterie (Arteria femoralis, Arteria brachialis) bis zum Embolus vorgeschoben wird. Unter angiographischer Kontrolle wird der Ballon distal des Verschlusses mittels NaCl-Insufflation befüllt und der Embolus unter Rückzug des Katheters entfernt.

Bei unzureichendem Erfolg einer Embolektomie oder Verschluss einer langen Gefäßpassage ist eine offene operative Entfernung des Embolus mittels Thrombendarteriektomie indiziert.

Fachgebiete: Chirurgie

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Emrah Hircin schreibt seit dem 13.08.2004 im Flexikon, hat bereits 1598 neue Artikel publiziert und 5931 Artikeldetails verbessert.

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