Prokollagenpeptid Typ III: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 36: Zeile 36:
==Quellen==
==Quellen==
* Laborlexikon.de, abgerufen am 27.04.2021
* Laborlexikon.de, abgerufen am 27.04.2021
[[Fachgebiet:Labormedizin]]
[[Tag:Fibrosemarker]]
[[Tag:Marker]]

Version vom 27. April 2021, 18:44 Uhr

Synonyme: Prokollagen-III-Peptid, aminoterminales Typ-III-Prokollagenpeptid
Abkürzung: PIIINP
Englisch: N-terminal peptide of type III procollagen

Definition

Prokollagenpeptid Typ III, kurz PIIINP, ist ein Spaltprodukt des Prokollagens Typ III, das als labormedizinischer Marker zur Diagnose und Verlaufskontrolle von fibrotischen Lebererkrankungen bestimmt wird.

Physiologie

Prokollagen wird durch hepatische Myofibroblasten und extrahepatische Fibroblasten sezerniert. Anschließend wird es extrazellulär durch N- und C- terminale Proteolyse unter Freisetzung von N- und C-terminaler Propeptiden zum tripelhelikalen Kollagen prozessiert. Dabei ist die Serumkonzentration von PIIINP maßgeblich abhängig von der Synthese und Sekretion von Kollagen in der Leber, der Lunge, der Haut und den Gelenken. Weitere Faktoren, die die Serumkonzentration von PIIINP beeinflussen, sind die renale und extrarenale Clearance sowie das Verteilungsvolumen.

Material

Für die Untersuchung wird 1 ml Blutserum oder Blutplasma benötigt.

Referenzbereich

  • Der Referenzbereich für Erwachsene liegt zwischen 0,3 und 0,8 E/ml. Bei Schwangeren können physiologisch höhere Werte nachgewiesen werden, die in der Regel 8 Wochen post partum wieder Normalwerte erreichen.
  • Bei Kindern finden sich häufig stark erhöhte Serumkonzentrationen. Eine labormedizinische Bestimmung ist daher erst nach dem 20. Lebensjahr sinnvoll.

Interpretation

Bei der Verlaufskontrolle von chronischen Lebererkrankungen dient die Bestimmung der PIIINP-Konzentration der Beurteilung der Aktivität der Fibrogenese, sie spiegelt jedoch nicht das Ausmaß der Fibrose wider. Ursachen für eine Konzentrationserhöhung sind u.a.:

Quellen

  • Laborlexikon.de, abgerufen am 27.04.2021