Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Synonym: Tauchtauglichkeitsattest
English: diving suitability
Definition
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine Eignungsuntersuchung durch einen entsprechend qualifizierten Arzt, die überprüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Tauchen gegeben sind.
Hintergrund
Für Sporttaucher gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Durchführung einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Sie wird vom Tauchenden auf freiwilliger Basis wahrgenommen, von den meisten Tauchschulen und Tauchbasen jedoch aus Haftungsgründen vor Beginn der Ausbildung bzw. des Tauchgangs verlangt. Für Berufstaucher ist die Untersuchung einmal jährlich bzw. nach längerer Erkankung vorgeschrieben.
Die Richtlinien für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden in Deutschland von der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) herausgegeben.
Inhalte
Ein Taucher sollte über eine prinzipielle Fitness verfügen, um sich im Milieu Wasser gut zurecht zu finden. Bereits ab 1,5 m herrschen extreme Umgebungsveränderungen durch Druck oder Temperatur, auf die der Taucher adäquat und schnell reagieren muss. Zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung zählen u.a.:
- Anamnese (Fitness, Eigenverantwortung, Vorerkrankungen, evtl. Tauchzwischenfälle)
- Blutdruckmessung, Pulsmessung
- Klinische Untersuchung der Thoraxorgane (Auskultation)
- Inspektion von Gehörgang und Trommelfell sowie Überprüfung der Möglichkeit zum Druckausgleich
- Untersuchung der Lungenfunktion (Spirometrie)
- Ruhe-EKG
Ggf. können diese diagnostischen Maßnahmen im Einzelfall durch zusätzliche Laboruntersuchungen, Röntgenbilder oder eine Ergometrie ergänzt werden.
Häufigkeit
Eine tauchärztliche Untersuchung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die GTÜM empfiehlt ab dem 18. Lebensjahr 3-jährliche Kontrollen. Ab dem 40. Lebensjahr sowie bei Kindern und Jugendlichen werden jährliche Kontrollen empfohlen. Auch nach jedem Tauchzwischenfall sollte eine Kontrolluntersuchung erfolgen.
Kontraindikationen
Zu möglichen Kontraindikationen für die Ausübung des Tauchens zählen:
- Akute Atemwegserkrankungen (Sinusitis, Bronchitis, Pneumonie)
- Asthma bronchiale
- Pneumothorax
- Lungenverletzungen
- Lungenembolie
- Thoraxdeformitäten mit eingeschränkter Lungenfunktion
- Hyperventilationssyndrom
- Herzinfarkt
- Herzinsuffizienz
- Herzrhythmusstörungen
- Beinvenenthrombose
- Gleichgewichtsstörungen
- Instabile Stoffwechselerkrankungen
- Leistenbruch
- schwere Augenerkrankungen
Die Entscheidung, ob eine Tauchtauglichkeit bescheinigt wird, ist dabei immer eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung.
Literatur
- Muth, C.-M. et al. Tauch- und Ertrinkungsunfälle, CME 2013; 10(7/8): 61-72, abgerufen am 22.07.2019
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