von lateinisch: exponere - aussetzen
Synonym: Strahlenbelastung
Englisch: radiation doses
Als Strahlenexposition bezeichnet man in der Radiologie das Ausgesetztsein des Menschen gegenüber natürlicher und künstlich erzeugter Strahlung. Die Strahlenexposition wird in der Einheit Sievert (Sv) angegeben.
Will man die potentiell schädigende Einwirkung von ionisierender Strahlung auf Lebewesen betonen, spricht man auch von Strahlenbelastung.
Der Mensch ist ständig einer geringen natürlichen Radioaktivität durch kosmische und terrestrische Strahlung ausgesetzt. Der menschliche Körper selbst besitzt auch eine - allerdings sehr geringe - Eigenstrahlung. Durch den Einsatz von Radionukliden in der Medizin, kerntechnische Anlagen, PCs, Flugverkehr, Fernsehen, Tabakrauch usw. tritt ebenfalls eine radioaktive Belastung auf. Jedoch wird erst eine stärkere Gesamtbelastung kritisch.
Durch unkontrollierte Reaktionen in Atomreaktoren oder durch eine Atombombe können enorme Mengen an Energie freigesetzt werden. Dadurch entstehen Radioisotope, die wichtige Elemente im Körper ersetzen.
Die natürliche Strahlenexposition in Deutschland von im Durchschnitt 2,1 mSv/Jahr (zwischen 1 und 10 mSv) erfolgt hauptsächlich durch:
Für unnatürliche Strahlenexpostion für den normalen Bürger in Deutschland ist in erster Linie die Medizin verantwortlich (daneben auch Kernkraftwerke, bestimmte Stoffe, etc.)
Beispiele für das Ausmaß unnatürlicher Strahlenbelastung durch medizinische Maßnahmen sind:
Die gesamte Strahlenbelastung beträgt durchschnittlich:
Da Strahlung im Körper komplexe Vorgänge auslöst und die Strahlenempfindlichkeit verschiedener Gewebe sehr unterschiedlich ist, kann man nur schwer konkrete Grenzwerte festlegen. Die Haut des Menschen ist beispielsweise weit weniger empfindlich gegenüber einer Strahlenexposition als verschiedene innere Organe. In der Praxis richtet man sich daher nach der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition.
Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen, wie zum Beispiel Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin, insbesondere in der Strahlentherapie, Radiologie und Nuklearmedizin.
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in Deutschland die Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe, die Strahlenbelastung jeglichen Ursprungs. Darunter fällt auch die Anwendung radioaktiver Stoffe in der Medizin.
Tags: Strahlung
Fachgebiete: Radiologie, Umweltmedizin
Diese Seite wurde zuletzt am 9. Mai 2016 um 13:54 Uhr bearbeitet.
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